03.09.2014rss_feed

Sachsen-Anhalt fordert obligatorischen Tierschutzbeauftragten für Großanlagen

Sehr große Nutztierhaltungsanlagen sollen künftig über einen weisungsbefugten Tierschutzbeauftragten verfügen müssen.

 

Das sieht ein Vorschlag von Sachsen-Anhalt für die Agrarministerkonferenz in dieser Woche in Potsdam vor, meldet Agra Europe. Durch Änderung des Tierschutzgesetzes soll in sehr großen Tierhaltungsanlagen grundsätzlich die Benennung einer solchen verantwortlichen Person für die Einhaltung der Anforderungen an das Tierschutzgesetz und der darauf beruhenden Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben werden, heißt es in dem Antrag des Landes. Ab welchen Bestandsgrößen die Regelung greifen soll, will man zwischen Bund und Ländern aushandeln lassen.

 

Auffällige Betriebe = Amtlicher Tierarzt dauerhaft anwesend?

Darüber hinaus will Sachsen-Anhalt prüfen lassen, ob in besonders auffälligen Betrieben die dauerhafte Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes vorgeschrieben werden kann. In Tierhaltungsanlagen mit wiederholten und gravierenden Rechtsverstößen sei die Kontrollintensität zu erhöhen, damit festgestellte Verstöße beseitigt und künftige Verstöße verhindert werden, argumentiert man in Magdeburg.

 

In dem Antrag werden daneben unter anderem die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Erlaubnisvorbehalt für die Zucht und Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, die Einführung von Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme sowie wissenschaftliche Untersuchungen über alternative Schweinehaltungsverfahren im Deck- und Abferkelbereich sowie zu tierschutzgerechten Betäubungs- und Tötungsmethoden gefordert, so Agra Europe.


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