19.06.2026rss_feed

Sachkundenachweis für Rodentizide: Übergangsfrist bis 2030 verlängert

© ISN/Jaworr

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Gute Nachrichten: Der Bundesrat hat einer Verlängerung der Übergangsfrist für den Sachkundenachweis zum Einsatz von Rodentiziden zugestimmt. Damit bleibt der Pflanzenschutz-Sachkundenachweis vorerst für die Anwendung im eigenen Betrieb ausreichend.

ISN: Gut so. Aus Sicht der Schweinehalter ist diese Verschiebung der Übergangsfrist und die Anerkennung vorhandener Qualifikationen erstmal der richtige Weg und verschafft Luft. Nur eine Verschiebung der Übergangsfrist reicht jedoch noch nicht aus! Die Zeit muss nun genutzt werden, um gemeinsam praxisgerechte und machbare Schulungskonzepte für den Sachkundenachweis auf den Weg zu bringen bzw. anzuerkennen.

 

In seiner Sitzung am vergangenen Freitag, dem 12. Juni 2026, hat der Bundesrat beschlossen, die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis bei der Schadnagerbekämpfung von 2027 auf 2030 zu verlängern. Dieser entscheidende Punkt war im ursprünglichen Verordnungsentwurf der Bundesregierung nicht enthalten und wurde erst durch die Länderkammer hinzugefügt. Damit die Änderung rechtskräftig wird, muss die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrates nun in die Verordnung einarbeiten. Anschließend kann die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

 

Hintergrund der Debatte sind EU-Pläne, die die sogenannte bedarfsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit gerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) verbieten wollen. Diese Stoffe sind zwar hochwirksam gegen Ratten und Mäuse, bergen aber auch Umweltrisiken.

 

Teure Schulungen vorerst vom Tisch

Für die landwirtschaftlichen Betriebe hätte das Auslaufen der bisherigen Regelung im Jahr 2027 eine massive Belastung bedeutet. Die aktuell noch gültige Anerkennung des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises für die Anwendung von Rodentiziden im eigenen Betrieb wäre entfallen. Schätzungen zufolge hätten über 100.000 Landwirte daraufhin mehrtägige und mehrere Hundert Euro teure Schulungen absolvieren müssen, um einen neuen, spezifischen Sachkundenachweis zu erlangen.

 

Die ISN meint:

Gut so. Aus Sicht der Schweinehalter ist diese Verschiebung der Übergangsfrist auf jeden Fall positiv zu bewerten. Die Verlängerung der Frist und die Anerkennung vorhandener Qualifikationen ist erstmal der richtige Weg und verschafft Luft.

Jedoch reicht eine reine Verschiebung der Übergangsfrist noch nicht aus! Die gewonnene Zeit muss jetzt dringend genutzt werden, um gemeinsam mit Politik und Wissenschaft tragfähige und wirklich praxisgerechte Konzepte für die Zukunft auf den Weg zu bringen und anzuerkennen. Im Sinne eines Bürokratieabbaus sowie zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Aufwand ist es unbedingt erforderlich, dass die Anforderungen an den Sachkundenachweis deutlich reduziert werden.

Für die Betriebe ist es entscheidend, dass der wirksame Einsatz von Rodentiziden zur Sicherung der Betriebshygiene und Tiergesundheit weiterhin unkompliziert möglich bleibt.


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