02.09.2025rss_feed

Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln: Tierhalter müssen Sackanhänger aufbewahren

QS Logo neu

Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können, müssen Tierhalter Sackanhänger von Futtermitteln aufbewahren. Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) weist darauf hin, dass die Zuordnung zu den Lieferscheinen gesetzlich vorgeschrieben ist und bei Reklamationen oder Regressforderungen hilft. Alternativ ist auch eine digitale oder handschriftliche Dokumentation zulässig.

 

Müssen alle Sackanhänger von Futtermitteln und Futterzusatzstoffen aufbewahrt werden? Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) gibt darauf in einer aktuellen Mitteilung eine klare Antwort: Ja, Tierhalter sind zur Aufbewahrung der Sackanhänger von Futtermitteln und Futterzusatzstoffen verpflichtet. Der Grund dafür: Sie enthalten wichtige Informationen wie die Chargennummer, die eine eindeutige Zuordnung zum Hersteller ermöglicht und für die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte unerlässlich ist.

 

Gesetzliche Vorgabe

Die Zuordnung der Anhänger zu den jeweiligen Lieferscheinen sei nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern erleichtert auch Reklamationen oder mögliche Regressforderungen, erläutert QS weiter. Befindet sich die Chargennummer nicht auf dem Anhänger selbst, sondern direkt auf dem Sack, sollte dieser Teil ebenfalls gesichert werden. Als Alternative können Betriebe die Chargennummer auch digital oder handschriftlich dokumentieren – etwa durch ein Foto, eine Notiz auf dem Lieferschein oder in einem separaten Register.


arrow_upward