26.06.2020rss_feed

Düngeverordnung: Ausweisung roter Gebiete wird vereinheitlicht

Das BMEL hat Kriterien für die Festlegung roter Gebiete bestimmt. Unter anderen soll es künftig auf 50 Quadratkilometer mindestens eine Messstelle geben.

Das BMEL hat Kriterien für die Festlegung roter Gebiete bestimmt. Unter anderen soll es künftig auf 50 Quadratkilometer mindestens eine Messstelle geben.

Mit einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Ausweisung der roten Gebiete in den Bundesländern vereinheitlichen. Dafür wurden nun Kriterien festgelegt, nach denen künftig alle Länder vorgehen sollen. Dadurch will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mehr Verursachergerechtigkeit schaffen und die bestehenden Differenzen beheben.

Seit 01.05.2020 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft. Im Zuge der Änderung müssen die Bundesländer auch anhand der nun verpflichtenden Binnendifferenzierung ihre nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete ausweisen. Das wurde bisher von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung geführt hat.

 

Ausweisung der roten Gebiete soll überall gleich erfolgen

Um eine Vereinheitlichung zu schaffen, wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kriterien erarbeitet, die eine gleiche Vorgehensweise durch die Länder bei der Ausweisung der belasteten Gebiete vorsehen und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) hinterlegt. Konkret stehen qualitative Verbesserungen bei den Anforderungen an eine Grundwasser-Messstelle sowie die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen im Mittelpunkt. Unter anderen soll es künftig auf 50 Quadratkilometer mindestens eine Messstelle geben. Zur Verwaltungsvorschrift hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun die Ressortabstimmung sowie parallel die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Die Umsetzung der AVV sei dringend erforderlich, damit die belasteten Gebiete in Deutschland durch die Länder einheitlich ausgewiesen werden und dadurch die Verursachergerechtigkeit erhöht wird. Am 12. August 2020 soll die AVV voraussichtlich im Kabinett behandelt werden und am 18. September 2020 soll die Befassung im Bundesrat erfolgen. Nach Möglichkeit soll die AVV noch Ende September 2020 in Kraft treten.

 

Julia Klöckner: Wichtiger Schritt für mehr Verursachergerechtigkeit

Die Bundesministerin betont: Die bundeseinheitlichen Kriterien sind ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Bisher sind die Bundesländer hier unterschiedlich vorgegangen. Das hat zu Unmut bei den Landwirten geführt. Dort, wo zu viel gedüngt worden ist, muss sich was ändern, das wissen auch die Bauern. Aber keiner will verständlicherweise für etwas ‚verhaftet‘ werden, wofür er gar nicht verantwortlich ist. Hier sorgen wir nun für Transparenz und Vergleichbarkeit. Die passgenaue Ausweisung roter Gebiete durch einheitliche Bewertungskriterien und die festgeschriebenen Anforderungen der Anzahl und Qualität der Messstellen sind entscheidend, um unser Grundwasser sauber zu halten!

 

Was soll sich ändern?

  • Bisher wurden für die Ermittlung mit Nitrat belasteter Gebiete gemäß Düngeverordnung die Nitratgehalte im Grundwasser zu Grunde gelegt, künftig werden auch die Standortfaktoren (etwa Bodenart oder die Grundwasserbildung) sowie die Nährstoffflüsse aus der landwirtschaftlichen Nutzung mit in die Berechnung einbezogen. Dies ist wichtig für die Binnendifferenzierung.
  • Für die Festlegung der zu betrachtenden Messstellen wird ein Ausweisungsmessnetz verbindlich festgeschrieben, das sich aus den verschiedenen Messnetzen (gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz zur Umsetzung der Nitratrichtlinie) zusammensetzt. Eine bessere Datengrundlage ist das Ergebnis.
  • Für diese Messstellen werden qualitative Anforderungen in der AVV beschrieben und Anforderungen an die erforderliche Dichte des Messnetzes festgelegt. So soll künftig sichergestellt werden, dass mindestens eine Messstelle je 50 Quadratkilometer vorhanden ist.
  • Mit der AVV wird hinsichtlich der Eutrophierung durch Phosphor transparent festgelegt, ab wann Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen signifikant werden und als belastetes Gebiet ausgewiesen werden muss.
  • Signifikante Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen liegen vor, wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 Prozent ist. Zusätzlich werden Schwellenwerte für den tolerierbaren Bodenabtrag eingeführt.
  • Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll künftig alle vier Jahre überprüft werden. Die dabei zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter sein als 48 Monate. In diesem Turnus ist die AVV dann deckungsgleich mit dem Turnus der EU-Nitrat-Richtlinie zu evaluieren. Das sorgt dafür, dass die Anstrengungen der Landwirtinnen und Landwirte zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz bei der Ausweisung auch berücksichtigt werden können.

 


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