Niedersächsisches Raumordnungsprogramm: Stellungnahme bis 6. Januar möglich
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium veröffentlichte kürzlich den überarbeiteten Entwurf zur Novellierung des Landesraumordnungsprogramms (LROP). Bis zum 6. Januar haben Landwirte, Kommunen und Betroffenen nun noch Gelegenheit, Einwände beim Ministerium gegen den Entwurf einzulegen.
LROP wird landwirtschaftliche Flächen verknappen
Das LROP sieht unter anderem eine Beschränkung des Torfabbaus vor, und schränkt die landwirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten damit entscheidend ein. Gegen das geplante, 100.000 ha umfassende, Moorschutzprogramm mit erheblichen landwirtschaftlichen Einschnitten hatten niedersächsische Landwirte Ende 2014 heftig protestiert. Die Widersprüche haben zur jetzigen Überarbeitung der Novellierung geführt.
Im neuen Entwurf wurde die Torferhaltung nachträglich um eine Landwirtschaftsklausel ergänzt, die bestimmte landwirtschaftliche Nutzungen zulässt. Betroffene Landwirte können jetzt prüfen, ob das Planzeichen Torferhaltung
eine Berechtigung hat, also überhaupt eine Moormächtigkeit von 1,30 m Tiefe vorliegt und die Fläche mindestens 25 Hektar groß ist.
Stellungnahme schriftliche einreichen
Eine Stellungnahme oder das Einreichen von Widersprüchen gegen das LROP ist grundsätzlich jedem Einzelnen möglich. Zu richten sind sie per Email an die Adresse hermine.gesterkamp-merkens@ml.niedersachsen.de oder per Brief an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat 303, Calenberger Straße 2, 30169 Hannover
. Über das Portal www.lrop-online.de können Sie Ihre Stellungnahme nach Anmeldung auch online verfassen. Der Entwurf soll planmäßig im Frühjahr von der Landesregierung verabschiedet werden.