29.10.2020rss_feed

QS und ITW reagieren auf Vermarktungsengpässe – Erneuter Hinweis auf Sonderregelungen

QS ITW Logo

Angesichts der Reduzierung der Schlachtkapazitäten in einigen Schlachtbetrieben sowie behördlicher Maßnahmen zum Verbringen von Ferkeln und Schlachtschweinen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest haben QS und ITW auf einige Punkte im Hinblick auf die dadurch entstehenden Vermarktungsengpässe hingewiesen. Die Umsetzung aller QS-Anforderungen im Bereich der Tierhaltung sei durch diese Situation nicht immer möglich. Im QS-System sowie bei der Initiative Tierwohl gelten daher vorübergehend angepasste Regelungen.

ISN: Gut, dass QS und ITW reagieren. Gerade in dieser schwierigen Notsituation ist es ganz wichtig, dass die notwendige Flexibilität erhalten bleibt.

 

Plausible Begründung

Wenn im Audit plausibel erkennbar ist, dass eine erhöhte Besatzdichte bei Schweinen ausschließlich der aktuellen Sondersituation geschuldet ist, werden Kriterien wie das Platzangebot oder das Tier- und Tränkeplatz-Verhältnis nicht negativ bewertet. Dafür sollte der Tierhalter eine plausible Erklärung in schriftlicher Form vorhalten.

 

Tierschutzanforderungen einhalten

Auch besteht für Tierhalter die Möglichkeit kurzfristig Ställe zur Unterbringung von Schweinen anzumieten oder die Tiere in Ersatzgebäuden unterzubringen. Hierbei muss selbstverständlich im Sinne des Tierschutzes die korrekte Versorgung der Tiere sichergestellt sein.

In dieser Ausnahmesituation ist die Tierbeobachtung durch den Tierhalter besonders wichtig, damit die grundlegenden Tierschutzanforderungen eingehalten werden. Der Tierhalter muss alle möglichen Maßnahmen für die Gesunderhaltung der Tiere ergreifen.

 

Die ISN meint:

Die Lage spitzt sich für Schweinehalter immer weiter zu. Viele Schweinehalter geraten durch den Schweinestau in eine Notlage. Deshalb ist es gut, dass QS und ITW auf die aktuelle Notsituation der Schweinehalter reagieren und bei den Bewertungen in den Audits vorübergehend Sonderregeln einsetzen. Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es ganz wichtig, dass die notwendige Flexibilität erhalten bleibt.


QS und ITW reagieren mit Ausnahmeregelung bei Audits auf Notsituation der Schweinehalter

arrow_upward