03.05.2024rss_feed

QS-Tiergesundheitsberatung: Erste Proberechnungen bei Schweinemastbetrieben laufen

QS Logo neu

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hat erstmals eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung für Betriebe eingeführt, deren Befunddaten über einen längeren Zeitraum Auffälligkeiten in der Tiergesundheit zeigen. Ziel ist es, die Tiergesundheit zu verbessern, den Tierschutz zu fördern und einen Mehrwert für die gesamte Branche zu schaffen. Derzeit werden erste Proberechnungen von betroffenen Schweinemastbetrieben erstellt, die ersten Audits sollen ab August starten. QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs geht allerdings davon aus, dass nur bei wenigen Betrieben überhaupt Beratungsbedarf bestehen wird.

 

Wie die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) in einer Pressemeldung bekannt gibt, werden zum Stichtag 1. Mai 2024 erstmals die sichtbaren relevanten Befunde in der Befunddatenbank berechnet und die Ergebnisse den betroffenen Schweinemästern in einem Informationsbrief zur Verfügung gestellt. Diese Proberechnung ziehe laut QS keine Konsequenzen nach sich, sie sei ein reiner Testlauf zur Orientierung. Ihr liegen die relevanten Befunde zugrunde, bei denen QS zunächst nur die sichtbaren Befundkategorien Schwanzveränderungen, Teilschäden und Untauglichkeit berechnet.

 

Umfassendes Beratungskonzept mit Verbesserungs- und Beobachtungszeiten

Die verpflichtende Tiergesundheitsberatung startet laut QS voraussichtlich mit der Berechnung zum 1. August 2024. Das Konzept sieht ergänzend zur Information über die Tiergesundheitsdaten im ersten Schritt ein Audit vor. Erst wenn in diesem Audit die Auffälligkeiten bestätigt werden, ist der Tierhalter zur Tiergesundheitsberatung verpflichtet. Für die Beratung setzt QS auf speziell geschulte und von QS zugelassene Fachleute. Darüber hinaus soll die Beratung in enger Abstimmung mit dem Bestandstierarzt erfolgen. Für notwendige Verbesserungen räumt QS den Betrieben einen Zeitraum von neun Monaten ein, in dem vereinbarte Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Nach einer automatisierten Erfolgskontrolle über die QS-Datenbank folgt eine 12-monatige Beobachtungszeit, in der die Befunddaten des Betriebs nicht erneut negativ auffallen dürfen.

 

Nur wenige Betriebe müssen beraten werden

In einem Interview im aktuellen QS-Magazin qualitas erklärt QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs, dass er überzeugt sei, dass mit der Tiergesundheitsberatung Druck von der gesamten Branche genommen werden könne. Wir reden ja nicht über eine Beratungsverpflichtung für alle tierhaltenden Betriebe, sondern nur über die wenigen Betriebe, bei denen wir Beratungsbedarf identifiziert haben. Wir schätzen derzeit, dass jährlich eine zweistellige Anzahl von Betrieben beraten werden muss. Aber dieser geringe Anteil hat eine enorme Wirkung auf das Bild unserer gesamten Tierhaltung. Das setzt die Branche zu Unrecht unter Druck und das gilt es mit gezielten Angeboten zu verhindern, so Hinrichs.


arrow_upward