QS: Temporäre Einführung von Remote-Kontrollen
Da die Durchführung von QS-Audits aufgrund der Corona-Pandemie oder auch durch die ASP teilweise nicht vor Ort zu realisieren ist, führt die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) befristet bis zum 30. April 2021 Remote-Kontrollen ein, welche digital durchgeführt werden. QS will damit den Infektionsschutz bei seinen Systempartnern und bei den Auditierenden bestmöglich gewährleisten.
Wie QS mitteilt, erweist sich die Durchführung von Audits aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus einerseits und der Afrikanischen Schweinepest andererseits als zunehmend schwierig. Um die Lieferberechtigung der Betriebe aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Integrität des Systems zu gewähren, ermöglicht QS in der aktuellen Lage daher unter definierten Voraussetzungen die Durchführung von Remote-Kontrollen.
Audit über digitale Kommunikation
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Audits möglichst vor Ort durchzuführen und dabei geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Bei Betrieben, bei denen ein Audit vor Ort nicht realisierbar ist, wird den Zertifizierungsstellen ab dem 15. November 2020 die Möglichkeit gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen Remote-Kontrollen zur Verlängerung der Lieferberechtigung um maximal ein Jahr durchzuführen. Diese Möglichkeit ist zunächst bis zum 30. April 2021 befristet. Eine Remote-Kontrolle ist mit der Nutzung digitaler Kommunikationsmittel verbunden und darf nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Systempartners durchgeführt werden.
Remote-Kontrollen müssen eine ausführliche Dokumentenprüfung, Interviews mit den Verantwortlichen und möglichst auch einen virtuellen Betriebsrundgang umfassen. Über die Durchführbarkeit einer Remote-Kontrolle entscheidet die zuständige Zertifizierungsstelle im jeweiligen Einzelfall, ein Anspruch des Systempartners hierauf besteht nicht.
Mit der beschriebenen Regelung will QS den Infektionsschutz bei seinen Systempartnern und bei den Auditierenden bestmöglich gewährleisten.