25.06.2015rss_feed

QS-Salmonellenmonitoring: Hinweise zur Probennahme

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Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) in Bonn hat in dieser Woche darauf hingewiesen, dass bei der Entnahme von Blutproben in Schweinemastbetrieben für das QS-Salmonellenmonitoring die Blutproben durch die Tierärzte ausschließlich bei Mastschweinen genommen werden dürfen, die innerhalb der folgenden 14 Tage zur Schlachtung vorgesehen sind.

 

Proben von Sauen, Ferkeln, Läufern oder Mastschweinen, die nicht innerhalb der nächsten 14 Tage geschlachtet werden sollen, dürfen nicht in die QS-Salmonellendatenbank eingestellt werden.

 

Außerdem weist QS darauf hin, dass das beauftragte Labor bereits bei der Einsendung der Proben informiert werden muss, wenn es sich um Proben von Mastschweinen handelt, die für das Salmonellenmonitoring herangezogen und in die Salmonellendatenbank eingestellt werden sollen. Alle Proben sind eindeutig zu kennzeichnen und die Begleitpapiere mit allen relevanten Informationen zu versehen.


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