QS-Leitfäden: Die wichtigsten Neuerungen ab 2018
Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen in dem ab 1. Januar 2018 gültigen Leitfaden für die Schweinehaltung finden Sie hier im Überblick.
Neustrukturierung des Leitfadens
Der Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung wurde für das Jahr 2018 neu strukturiert, um wichtige Anforderungen besser zu verdeutlichen und eine akzentuierte Bewertung zu ermöglichen. Außerdem wurde eine klare Unterscheidung, zwischen Anforderungen, die als Prüfkriterien kontrolliert werden und Hinweisen, Anregungen und Erläuterungen, die nicht überprüft werden, vorgenommen.
Neue Regelung zu Tränken in der Gruppenhaltung
Weiterhin wurde im Leitfaden für die Schweinehaltung das Kapitel zur Wasserversorgung ergänzt. Zukünftig gilt eine neue Regelung zu Tränken, die bei der Gruppenhaltung eingesetzt werden. Danach können Tränken, die oberhalb des Troges angebracht sind, künftig als alleinige Tränkestelle angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist eine rationierte Fütterung und ein Tier-Fressplatzverhältnis von 1:1.
Fehlender Betreuungsvertrag kein K.O.-Kriterium mehr
Eine weitere Änderung gab es bei dem verpflichtenden Betreuungsvertrag mit dem Hoftierarzt. Dieser Betreuungsvertrag ist weiterhin verpflichtend, führt aber nicht direkt zum K.O., falls er bei der Überprüfung nicht vorliegt. Zudem wurden in den Leitfäden die Anforderungen in Bezug auf die Schädlingsbekämpfung und das Schädlingsmonitoring gestrichen, die eine besondere Sachkunde beim Einsatz von Rodentiziden der II. Generation vorsehen.