24.09.2020rss_feed

QS-Fachbeirat will einheitliche Vorgaben innerhalb des QS-Systems

QS-Fachbeirat will einheitliche Vorgaben innerhalb des QS-Systems

QS-Fachbeirat will einheitliche Vorgaben innerhalb des QS-Systems

Der QS-Fachbeirat will, dass die neuen gesetzlichen (Haltungs-) Vorgaben einheitlich im gesamten QS-System – auch bei Importen – berücksichtigt werden. In diesem Zuge wird auch eine systemweit gültige Positivliste mit Kastrationsalternativen angestrebt. Auch bei Importen sollen zukünftig ausschließlich die gelisteten Alternativen zugelassen sein. Die QS-Geschäftsstelle wird aufgefordert entsprechende Verhandlungen mit den ausländischen Systemgebern zu führen.

ISN: Ein guter Kompromiss für Ferkelerzeuger und Mäster in der Frage der Kastration - ein weit bedeutenderer Beschluss für alle Schweinehalter zur Vereinheitlichung der Standards im QS-System - auch bei Importen und zwar für alle Neuvorgaben und Fristen.

 

Die Diskussion um die Kastration und die Berücksichtigung der Importferkel im QS-System wurde in den vergangenen Wochen und Monaten sehr intensiv und zum Teil sehr emotional geführt. Spätestens seit dem 3. Juli 2020, dem Tag, an dem die Änderungen zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat beschlossen wurden, ist aber klar, dass weit mehr Vorgaben mit unterschiedlichen Fristen auf der Tagesordnung stehen, die zu deutlichen Veränderungen in der Schweinehaltung führen werden. Durch die neuen gesetzlichen (Haltungs-)Vorgaben, die über den EU-Vorgaben liegen, ist für uns klar, dass sowohl in der Ferkelerzeugung als auch in der Mast an vielen Stellen im wahrsten Sinne des Wortes in naher Zukunft kein Stein auf dem anderen bleiben wird. Deshalb haben wir den Blick nach vorne auf eine Gesamtlösung gerichtet und von vornherein eine einheitliche Regelung für alle Neuvorgaben im QS-System in den Fokus gerückt. Dabei ist natürlich auch die Kastration ein bedeutendes Thema, erläutert der ISN-Vorsitzende Heinrich Dierkes.

Besonders hervorzuheben sind beispielhaft die Haltungsvorgaben für die Sauen im Deckzentrum und im Abferkelstall, die Vorgaben zum Beschäftigungsmaterial und zu den Schadgasmessungen (Wegfall des Wortes dauerhaft bei der Grenzwertüberschreitung) für alle Schweine und die Streichung der tagesrationierten Fütterung in der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungs­verordnung. Auch die Umsetzung des Aktionsplans Kupierverzicht ist in diesem Zusammenhang für alle Schweinehalter eine große Herausforderung. Dieses Beispiel zeigt, dass sich die Vorgaben untereinander zusätzlich auch bedingen.

Jeder Schweinehalter weiß, wenn er in den Stall geht, muss er alle Vorschriften im Blick haben. Um diese umsetzen zu können, brauchen wir Schweinehalter Planungssicherheit und Klarheit im Detail. Wir – und da spreche ich von Ferkelerzeugern und Mästern – brauchen eine einheitliche Auslegung der Vorgaben – egal ob im Gesetz, bei QS oder anderen Standards. Sonst können wir unsere Betriebe nicht weiterentwickeln und die Gefahr von Fehlinvestitionen ist groß – und das müssen wir unbedingt vermeiden. Zudem brauchen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns auf diesen Grundsatzbeschluss bei QS einigen konnten, bewertet Heinrich Dierkes das Ergebnis der Sitzung.

In der gestrigen Sitzung des QS-Fachbeirates sind die beiden folgenden wichtigen Beschlüsse getroffen worden:

  1. Die Einrichtung einer strategischen Arbeitsgruppe, die einen gemeinsamen Vorschlag für die zukünftige Ausrichtung des QS-Systems hinsichtlich einheitlicher Interpretation der Vorgaben erarbeiten und Ende 2021 vorstellen soll.
  2. Die Umsetzung der deutschen Gesetzgebung zur Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2021 im QS-System. Welche Alternativen hier möglich sind, soll in einer systemweit gültigen Positivliste festgehalten werden, die zeitnah an neue Verfahren angepasst werden kann. Aktuell zugelassen sind die Ebermast, die Ebermast mit Impfung (Immuokastration), die Inhalationsnarkose mit Isofluran durch den Landwirt und die Injektionsnarkose mit Ketamin/Azaparon durch den Tierarzt. Auch bei Importen sollen zukünftig ausschließlich die gelisteten Alternativen zugelassen sein. Die QS-Geschäftsstelle wird aufgefordert, entsprechende Verhandlungen mit den ausländischen Systemgebern zu führen, so dass am Ende einer Übergangsfrist (Zielmarke 2021) nur noch in Deutschland zugelassene Verfahren erlaubt sind.

 

Kastration ist nur ein Thema von vielen

Wir haben zudem in der Frage der Kastration einen guten Kompromiss für Ferkelerzeuger und Mäster erzielt. Auf der einen Seite ist es das erklärte Ziel, auch für die Importe nur die in Deutschland zugelassenen Kastrationsverfahren zu erlauben. Auf der anderen Seite wird eine Frist zur Anpassung in anderen Lieferländern gewährt, um bestehende Lieferketten nicht zu zerstören, bewertet Heinrich Dierkes den Beschluss zur Ferkelkastration. Insbesondere wird die Frist auch deshalb gewährt, um mit den Systempartnern zu verhandeln und damit zum einen die Kastration unter Isoflurannarkose in den Lieferländern auf den Weg zu bringen und die schon heute dort mögliche Injektionsnarkose mit Ketamin/Azaparon organisieren zu können. Der Verzicht auf die Kastration ist natürlich auch heute schon möglich.

Entscheidend ist, dass dieser Kastrationsbeschluss in einem Gesamtkonzept zur Entwicklung einheitlicher QS-Standards auf der Basis der deutschen Gesetzgebung eingebettet ist. Denn wie schon beschrieben, kommen neben der Kastrationsfrage auf uns deutsche Schweinehalter – und zwar auf Ferkelerzeuger und Schweinemäster – zahlreiche gesetzliche Veränderungen zu, die deutlich über die europäische Gesetzgebung hinausgehen. Ohne Vereinheitlichung der Vorgaben aus dem deutschen Recht, von QS und von anderen Standardgebern aus dem Ausland können wir das nicht stemmen, stellt Heinrich Dierkes noch einmal heraus.


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