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QS gestaltet Ereignisfallblatt Tierhaltung und Tiertransport anwenderfreundlicher

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Im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements müssen QS-Systempartner ihren Bündler unverzüglich über kritische Ereignisse informieren, sofern diese für das QS-System relevant sind. Das aktuell überarbeitete Ereignisfallblatt soll es den Tierhaltern und Tiertransporteuren im QS-System erleichtern, im Ereignisfall eine Meldung an QS und sofern erforderlich auch eine Informierung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchzuführen.

 

Was sind kritische Ereignisse?

Zu einem kritischen Ereignis für den einzelnen Systempartner, die Landwirtschaft oder das gesamte QS-System kann jedes Vorkommnis werden, bei dem Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt oder für das Vertrauen in Lebensmittel im Ganzen drohen.

QS nennt folgende Ereignisse, von denen Sie ganz konkret betroffen sein können, als Beispiele:

  • Ihr Betrieb wird behördlich gesperrt (z. B. wegen eines Seuchenfalls) bzw. es besteht ein Verdacht auf melde- oder anzeige-pflichtige Tierseuchen.
  • Ein von Ihnen in den Verkehr gebrachtes Futter- oder Lebensmittel entspricht nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit (z. B. wegen Rückstandsüberschreitungen).
  • Die Medien berichten negativ oder in unangemessener Weise über Ihren Betrieb (z. B. zu Fragen rund um das Thema Tierschutz).

 

Um die erforderlichen Angaben im Ereignisfall leichter zu erfassen, wurde nun das von QS zur Verfügung gestellte Ereignisfallblatt für die Bereiche Tierhaltung und Tiertransport aktualisiert und noch anwenderfreundlicher gestaltet.

Wurde der Tierhalter oder -transporteur bei der Beschreibung eines Ereignisfalls zuvor durch offene Fragestellungen unterstützt, erleichtern fortan präzise Fragen und die Beantwortung mittels eines Multiple-Choice-Verfahrens die Erfassung des Sachverhalts und die erforderliche Mitteilung an QS.

 


Hier kann das aktualisierte QS-Ereignisfallblatt abgerufen werden

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