16.03.2017rss_feed

Deutsche Vorgaben zur Kastration auch für ausländische QS-Lieferanten

Ab 2019 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln in Deutschland verboten. Damit hat Deutschland als einziges der in der Schweinehaltung führenden EU-Länder hierzu eine rechtlich verbindliche Regelung mit festem Datum. Deutsche Schweinehalter und insbesondere Ferkelerzeuger sehen sich durch diese zusätzliche Auflage in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschwächt. Ein enormer Strukturwandel und ein deutlicher Anstieg der Ferkelimporte nach Deutschland werden befürchtet. Der QS Fachbeirat Rind und Schwein hat daher die Anforderungen für QS-zertifizierte Betriebe noch einmal deutlich formuliert, um die entstehenden Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten der deutschen Schweinehaltung etwas einzudämpfen.

Importferkel für QS-Mäster nach deutschen Gesetzesvorgaben

Ab 2019 müssen auch die ausländischen Betriebe, die an QS teilnehmen, die QS-Anforderungen zur Ferkelkastration anwenden, um weiter das Siegel tragen zu dürfen, so QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff in einem Interview gegenüber dem Wochenblatt Westfalen-Lippe. Das heißt im Klartext, dass etwa 16.500 ausländische Schweinehalter ab 2019 die Ferkel ebenfalls nur mit Betäubung, Impfung oder gar nicht kastrieren dürfen. In Bezug auf die Verfahren verdeutlicht Nienhoff: Im QS-System sind alle Verfahren zur Vermeidung der betäubungslosen Kastration zulässig, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz stehen.

CO2-Betäubung für ausländische Ferkelerzeuger zulässig?

Als Optionen kommen demzufolge die Ebermast, die Immunokastration und die betäubungslose Ferkelkastration in Frage. Der Einsatz von CO2 bei der Kastration unter Betäubung ist sehr umstritten und in Deutschland nicht zugelassen, während das Verfahren in den Niederlanden offiziell anerkannt ist. Welche Mittel zur Betäubung eingesetzt werden dürfen, lässt QS derzeit jedoch offen. Das Gesetz macht diesbezüglich keine Einschränkungen. Daher gibt es auch keine geschlossene Liste der einzelnen Verfahren zu Schmerzausschaltung/Betäubung für das QS-System, argumentiert Nienhoff.

Wie reagiert der Lebensmitteleinzelhandel?

Es stellt sich die Frage, ob der sehr kostenbewusste Lebensmitteleinzelhandel auch zukünftig das QS-Fleisch abnimmt, wenn es aufgrund der höheren Anforderungen teurer wird, oder ob er auf günstigere Fleischimporte ausweicht. Dazu macht Nienhoff in dem Interview deutlich, dass die gesamte Ware im QS-System durch den Beschluss des Fachbeirates unter gleichen Bedingungen produziert werden muss. Im gesamten System dürfen Schweinefleisch und Schlachtschweine ab 2019 nur vermarktet werden, wenn die Ferkel entsprechend den deutschen Gesetzesvorgaben kastriert worden sind., so Nienhoff weiter. Demnach darf Fleisch nicht als QS-Ware verkauft werden, wenn die deutschen Vorgaben nicht angewendet werden.

 

Die ISN meint:

Was die Politik nicht schafft, muss die Wirtschaft nun richten – nämlich dafür sorgen, dass durch die Verschärfung der Tierschutzgesetzgebung in Sachen Ferkelkastration deutsches Schweinefleisch und in Deutschland erzeugte Ferkel ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Konkurrenz aus anderen Ländern nicht verliert. Deshalb ist es genau richtig, dass von Seiten QS die Vorgaben für importiertes Fleisch und importierte Ferkel mit QS-Siegel angepasst werden.

Jetzt heißt es aber auch genau hinzusehen, wie dies umgesetzt wird. So macht die QS-Vorgabe beispielsweise nur dann Sinn, wenn auch die in den Niederlanden unter CO2-Betäubung kastrierten Ferkel nicht als QS-Ferkel anerkannt werden. Genau hinschauen ist auch angesagt, wenn es darum geht, wie sich der Lebensmitteleinzelhandel hinsichtlich des Verkaufs von Importfleisch verhält. Denn allzu gern werden von dieser Seite vollmundig Forderungen in Richtung Landwirtschaft aufgestellt, wenn es um das eigene Handeln an der Ladentheke geht, sieht die Welt oft anders aus.

Allein lösen kann QS das Problem der Wettbewerbsverzerrung durch die verschärfte deutsche Gesetzgebung allerdings auch nicht, denn spätestens im Export werden sich die Produkte aus Deutschland mit denen aus anderen Ländern unter anderen Bedingungen erzeugten konkurrieren. Die Gefahr, dass viele deutsche Schweinehalter und insbesondere Ferkelerzeuger durch die höheren deutschen Gesetzesanforderungen zur Kastration am Markt nicht mehr mithalten können, bleibt weiter sehr groß.


Hier kommen Sie zur Pressemitteilung von QS

Hier finden Sie das Interview im Wochenblatt Westfalen-Lippe

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