14.07.2025rss_feed

QS beantwortet Fragen zur Tiergesundheitsberatung

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Seit der Einführung der verpflichtenden Tiergesundheitsberatung für Schweinemastbetriebe sind bei QS verschiedene Fragen zur Umsetzung eingegangen. Nun hat QS die wichtigsten Informationen in einem FAQ zur Tiergesundheitsberatung zusammengestellt.

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) hat im letzten Jahr eine verpflichtende Tiergesundheitsberatung für Betriebe eingeführt, deren Befunddaten über einen längeren Zeitraum Auffälligkeiten in der Tiergesundheit zeigen. Ziel der Beratung ist es, die Tiergesundheit zu verbessern, den Tierschutz zu fördern und so einen Mehrwert für die gesamte Branche zu schaffen. Seit dem 01.11.2024 werden betroffene Schweinemastbetriebe ermittelt.

 

Antworten auf Fragen rund um die Tiergesundheitsberatung

Seit der Einführung der verpflichtenden Tiergesundheitsberatung sind bei QS verschiedene Fragen zur Umsetzung eingegangen. Um diese schnell und unkompliziert zu beantworten, hat QS die wichtigsten Informationen in einem FAQ zur Tiergesundheitsberatung zusammengestellt. In den FAQs finden Sie Antworten auf oft aufgetretene Anliegen – von der Auswahl der Betriebe über den Ablauf der Auditierung bis hin zur Beratung.

 

>> Hier gelangen Sie zu den FAQs

 

Meist gestellte Fragen

Eine der meistgestellten Fragen war, was Tierhalter tun müssen, wenn bei ihnen auffällige Befunddaten ermittelt wurden. QS erläutert diese Frage wie folgt:

Werden bei einem Betrieb auffällige Befunddaten ermittelt (worüber im Infobrief informiert wird), wird zunächst in einem Tiergesundheitsaudit geklärt, ob Beratung sinnvoll und notwendig ist. Dieses Audit findet innerhalb von drei Monaten nach der Stichtagsberechnung statt. Das Audit wird von der Zertifizierungsstelle durchgeführt.

 

Welche Schlachthofbefunde werden berücksichtigt?

Wie erfolgt die Ein- und Freigabe der Tiergesundheitsaudits in der Datenbank?

Wer trägt die Kosten für die Audits?

 


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