04.04.2019rss_feed

QS-Antibiotikamonitoring: Nullmeldungen nur noch halbjährlich

Ferkelbehandlung

Mithilfe der Daten aus der QS-Antibiotikadatenbank wird vierteljährlich der Therapieindex berechnet. Damit die Zahlen stimmen, müssen Landwirte, die im betreffenden Zeitraum kein Antibiotika verabreicht haben, eine Nullmeldung in der QS-Datenbank hinterlegen.

 

Die Erfassung solcher Nullmeldungen ändert sich nun ab dem Meldezeitraum 2019 wie folgt: Statt einer quartalsweisen Mitteilung an die QS-Antibiotikadatenbank müssen Nullmeldungen nur noch einmal pro Halbjahr erfasst werden. Die ab sofort geltenden Stichtage sind der 1. Juli (1. und 2. Quartal) und der 1. Januar (3. und 4. Quartal).

 

Eine Nullmeldung für das erste Halbjahr 2019 kann also ab dem 1. Juli über die QS-Antibiotikadatenbank gemeldet werden. Die quartalsweise Nullmeldung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. März ist nicht mehr möglich.


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