26.11.2021rss_feed

ASP: Otte-Kinast appelliert an Einhaltung der Biosicherheit

Mit einem deutlichen Appell zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen wandte sich Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast an Schweinehalter und Jäger ©Canva, ML/Timo Jaworr

Mit einem deutlichen Appell zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen wandte sich Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast an Schweinehalter und Jäger ©Canva, ML/Timo Jaworr

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) sprach vor dem Hintergrund des Nachweises der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern einen deutlichen Appell aus, im Stall und bei der Jagd die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und eine Virus-Einschleppung unbedingt zu vermeiden.

ISN: Das Einhalten der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen ist jetzt das A und O – und das gilt für jede Haltungsform und jeden Schweinebestand, egal wie klein oder groß er ist. Insbesondere Jagdausübende sollten sich der Gefahr einer Virus-Einschleppung bewusst sein!

 

In einer Pressemitteilung machte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) gestern erneut auf die Notwendigkeit der strengen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufmerksam. Mit dem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern habe das Virus einen weiteren großen Sprung Richtung Westen gemacht.

Die Lage sei damit noch einmal ernster, mahnte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: Dass es nun einen weiteren Fundort nur rund 50 Kilometer von der Landesgrenze entfernt gibt, zeigt, wie aktiv das Infektionsgeschehen ist. Die Biosicherheit ist von unseren Schweinehaltern unbedingt einzuhalten!

 

Bei der Jagd Hygienemaßnahmen beachten

Auch an Jägerinnen und Jäger richtete sich das ML noch einmal eindringlich. Bei Jagdeinsätzen innerhalb und außerhalb Niedersachsens sollten unbedingt alle Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Bei einer Jagd außerhalb Niedersachsens sollte erlegtes Schwarzwild außerdem erst nach einem negativen Test auf Afrikanische Schweinepest nach Niedersachsen gebracht werden. Und: Reste von erlegtem Wild sind unbedingt in einer Tierkörperbeseitigungsanlage zu entsorgen – sie dürfen keinesfalls im Revier entsorgt werden.

 

Die ISN meint:

Wir können uns dem dringenden Appell nur anschließen: Das Einhalten der Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen ist jetzt das A und O – und das gilt für jede Haltungsform und jeden Schweinebestand, egal wie klein oder groß er ist. Insbesondere Jagdausübende sollten sich der Gefahr einer Virus-Einschleppung bewusst sein!

Wir empfehlen deshalb jedem Schweinehalter, die Abläufe im Betrieb zu überprüfen, um Schwachstellen und mögliche Eintragsquellen für das Virus in den Bestand frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Mängel in der Biosicherheit können den Betrieben gleich mehrfach auf die Füße fallen, z.B. durch Abzüge bei der Entschädigung durch Tierseuchenkasse und Versicherung, aber auch bei der Vermarktung der Tiere, wenn ein Betrieb im Restriktionsgebiet liegt.


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