09.05.2025rss_feed

Österreich: Übergangsfrist für Schweinehaltung auf Vollspaltenböden bis 2034

© Pixabay

© Pixabay

Für die Schweinehalter in Österreich zeichnet sich in der Debatte um das Verbot von Vollspaltenböden endlich Klarheit ab. Die Regierung hat sich über die Novelle des Tierschutzgesetzes verständigt. Die Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung soll jetzt auf den 1. Juni 2034 festgelegt werden. Vorgesehen ist auch eine Härtefallklausel für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und 2022 investiert haben, berichtet Agra Europe.

 

Nach monatelangen intensiven Diskussionen zu einem kompletten Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltenböden in Österreich zeichnet sich nun auf Regierungsebene eine Einigung ab. Die Regierung hat sich zur Novellierung des Tierschutzgesetzes geeinigt und das Ende der Übergangsfrist für unstrukturierte Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung für den 1. Juni 2034 vorgesehen.

 

Umstellungszeit von 9 Jahren

Die Betriebe würden damit neun Jahre Zeit erhalten, ihre Ställe umzustellen. Daneben enthält die Novelle eine Härtefallklausel für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und 2022 investiert haben. Für diese soll eine individuelle Übergangsregelung von 16 Jahren gelten, je nach Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen.

 

Gesetzesnovelle soll schon im Juni in Kraft treten

Die Änderung des Tierschutzgesetzes muss noch im Nationalrat beschlossen werden und soll fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft treten. Gemäß der Neuregelung sollen außerdem bereits ab dem 1. Juni 2029 in der Schweinehaltung höhere Standards gelten. Vorgesehen sind schärfere Anforderungen hinsichtlich der Besatzdichte und zu verpflichtendem organischen Beschäftigungsmaterial wie Strohraufen oder Hanfseilen.


Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sieht in der Neuregelung einen tragfähigen und verfassungskonformen Kompromiss. Die Novelle ermögliche eine praxistaugliche Weiterentwicklung in der Schweinehaltung, garantiere die Versorgung mit regionalem Schweinefleisch und ermögliche umsetzbare Investitionen.

 

Hintergrund

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Januar 2024 die ursprünglich bis Ende 2039 reichende Übergangsfrist für ein Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung gekippt. Die Richter hielten die damalige Frist für zu lang und zudem für sachlich nicht gerechtfertigt. Deshalb muss eine neue Übergangszeit festgelegt werden.

 

 

 


arrow_upward