30.01.2024rss_feed

Österreich: Debatte über Verbot von Vollspaltenböden ab 2030

©Pixabay

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In Österreich wird aktuell bzgl. einer Übergangsfrist zur Umsetzung des nationalen Verbots von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung diskutiert. Aufgrund eines Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von Anfang Januar muss Österreichs Regierung die ursprünglich vorgesehene Frist bis 2040 jetzt verkürzen. Gesundheitsminister Johannes Rauch plädiert für ein Verbot ab 2030. Die österreichischen Schweinehalter schlagen Alarm.

 

Österreichs Gesundheitsminister Johannes Rauch, der auch für Tierschutz und Konsumentenschutz zuständig ist, hat sich dafür ausgesprochen, die Übergangsfrist zur Umsetzung des nationalen Verbots von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung bereits 2030 enden zu lassen. Er reagierte damit auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von Anfang Januar. Die Richter hielten die ursprünglich vorgesehene Übergangsfrist bis 2040 zur Umsetzung des Verbots von Vollspaltenböden im Schweinesektor für zu lang und zudem für sachlich nicht gerechtfertigt. Deshalb muss die Regierung die Frist jetzt verkürzen; dafür hat sie bis Juni 2025 Zeit, berichtet Agra Europe.

 

Drei-Punkte-Plan vorgelegt

Rauch legte am Sonntag (28.1.) einen Drei-Punkte-Plan vor, in dem eine Lösung skizziert wird. Er schlägt vor, die Umstiegsförderung für die Schweinebetriebe massiv zu erhöhen. Dies ermögliche einen schnelleren Umstieg auf eine Schweinehaltung mit höheren Standards und gewährleiste Planungssicherheit, was den Bestand österreichischer Betriebe sichere. Die bereits ins Gespräch gebrachte sofortige Umsetzung des Verbots bis Juni 2025 hält der Minister für unmöglich. Diese hätte gravierende Nachteile und könnte sogar das Aus für Schweinebauern bedeuten.

Eine Übergangsfrist bis 2030 erfülle hingegen die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Verkürzung und sei in Kombination mit Förderungen auch für die Betriebe bewältigbar, betonte Rauch. Der Minister will zugleich die Haltungsbedingungen der Schweine weiter verbessern. Sie sollen mehr Platz erhalten, außerdem strukturierte Bereiche mit Stroh und Auslauf ins Freie. Ferner plädiert Rauch für eine Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie. Ziel sei es, die österreichischen Bauern sowie die Konsumenten vor qualitativ minderwertigem Importfleisch zu schützen.

 

Schweinehalter fürchten mehr Importe

Auf wenig Gegenliebe stoßen die Pläne des Gesundheitsministers beim Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS). Die Haltungskriterien, die Minister Rauch den heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben möchte, gibt es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard, kritisierte Obmann Franz Rauscher. Eine Umsetzung würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliege, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen. Zugleich monierte er, dass sich Rauch im Vorfeld nicht mit den Betroffenen zusammengesetzt habe, um über seine Forderung zusprechen.

 

Landwirtschaftsminister Totschnig: Reformprozess nicht verlassen

In diese Richtung zielte auch die Kritik von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: Einen vernünftigen Kompromiss zum Wohl der Tiere, der den Anforderungen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht wird und von den Bäuerinnen und Bauern umgesetzt werden kann, findet man am Verhandlungstisch und nicht, indem man sich Forderungen über die Medien ausrichtet. Wer jetzt den zuvor gemeinsam beschlossenen Reformprozess für mehr Tierwohl im Schweinebereich verlasse, riskiere die Versorgung Österreichs mit heimischen Qualitätslebensmitteln, monierte Totschnig. Er wies darauf hin, dass er gemeinsam mit den Schweinebauern bis 2030 insgesamt 1 Million Tierwohl-Schweine erreichen wolle.


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