NRW verabschiedet neue Landesdüngeverordnung
Gießkannenprinzip ade: Die neue Binnendifferenzierung reduziert die "roten Gebiete" auf 19,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Die NRW-Landesregierung hat gestern eine Änderung der Landesdüngeverordnung beschlossen. Dabei geht es in erster Linie um eine neue Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen. Die neue Binnendifferenzierung reduziert die roten Gebiete
auf 19,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die Verordnung wurde gestern von Ministerpräsident Armin Laschet und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser unterzeichnet und tritt nach ihrer Verkündung in Kraft.
ISN: Es ist ein äußerst positiver Schritt, dass NRW die Ausweisung der roten Gebiete
überarbeitet hat! Damit sinkt nicht nur der Anteil der nitratbelasteten Grundwasserkörper erheblich. Mit dieser Form der echten
Binnendifferenzierung greifen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers jetzt dort, wo es auch relevant ist! Gießkannenprinzip ade
ist ein nachahmenswertes Leitmotto, das sich andere Bundesländer bei dieser Thematik auch geben sollten!
Mehr Gewässerschutz und mehr Planungssicherheit für Landwirte ist das Ziel der vom nordrhein-westfälischen Landeskabinett verabschiedeten Änderung der Landesdüngeverordnung. Damit wird eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umgesetzt. Mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung verabschieden wir uns vom Gießkannenprinzip und definieren klar abgegrenzte Feldblöcke, in denen zusätzliche Anforderungen zum Grundwasserschutz zielgenau umgesetzt werden müssen, erläuterte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser die Anpassung.
Nur noch 26% der Grundwasserkörper nitratbelastet
Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete sind neue Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Laut den Ergebnissen ist der Anteil der nitratbelasteten sogenannten roten Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 Prozent im Monitoringzyklus der Jahre 2007-2012 auf aktuell knapp 26 Prozent im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013-2018 zurückgegangen.
Gebietskulisse auf Ebene von Feldblöcken skizziert
Auf Basis der Monitoringergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem LANUV eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert. Konkret wurden Flächen identifiziert, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Die Bewertung und Differenzierung erfolgt auf Feldblockebene. Dadurch werden etwa 90 Prozent aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.
Rote Gebiete nur noch 19,4% der LF
Im Ergebnis umfasst die betroffene Fläche, auf der über den allgemeinen Regelungsumfang der Düngeverordnung hinausgehender Handlungsbedarf besteht, eine landwirtschaftliche Nutzfläche von insgesamt rund 303.000 ha. Dies entspricht 19,4 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nordrhein-Westfalen und 36,6 Prozent der bisherigen Kulisse (nach §13 DüV) der nitratbelasteten sogenannten roten Grundwasserkörper.
Erkenntnisse aus NRW auch Modell für andere Bundesländer?
Diese Erfahrungen werden wir auch bei der Umsetzung der neuen Bundesdüngeverordnung einbringen. Sofern sich daraus neue Vorgaben zur Gebietskulisse ergeben sollten, werden wir entsprechend nachjustieren. Für die Abstimmung des bundesweiten Rahmens für eine zukünftige Gebietsausweisung können die in Nordrhein-Westfalen mit der angepassten Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse eine gute Grundlage sein.
Die ISN meint:
Es ist ein äußerst positiver Schritt, dass NRW die Ausweisung der roten Gebiete überarbeitet hat! Damit sinkt nicht nur der Anteil der nitratbelasteten Grundwasserkörper erheblich. Mit dieser Form der echten
Binnendifferenzierung greifen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers jetzt dort, wo es auch relevant ist! Gießkannenprinzip ade
ist ein nachahmenswertes Leitmotto, das sich andere Bundesländer bei dieser Thematik auch geben sollten! Wer noch nicht dabei ist, sollte die Ausweisung seiner roten Gebiete
auch schleunigst überprüfen und an aktuelle Messwerte sowie die örtlichen Gegebenheiten anpassen – im Sinne des effektiven Gewässerschutzes und im Sinne der Landwirte!