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NRW: Entwurf zur Änderung der Landesdüngeverordnung - stärkere Binnendifferenzierung bei Grundwasserkörpern

Grundwassermessstelle

Grundwassermessstelle

Nordrhein-Westfalen will eine stärkere Differenzierung seiner nitratbelasteten Gebiete. Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Landesdüngeverordnung hat das Landeskabinett in Düsseldorf am Dienstag verabschiedet, berichtet AgraEurope (AgE). Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sollen dadurch zielgenauer greifen. ISN: Die Ausweisung der Gebietskulisse nach der Methodik der Binnendifferenzierung ist genau richtig. Dieses verursachergerechte Prinzip reduziert auch die landwirtschaftlichen Flächen, die von zusätzlichen Anforderungen betroffen sind.

 

Hintergrund

Nach intensiven Verhandlungen hatte der Bund Mitte Februar einen Vorschlag zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. Die Novelle sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung der sogenannten Roten Gebiete vor. Nordrhein-Westfalen bringt die Umsetzung der Binnendifferenzierung somit voran.

 

Neuregelung soll Anfang April in Kraft treten

Der gestern vom nordrhein-westfälischen Landeskabinett verabschiedete Entwurf zur verstärkten Differenzierung der nitratbelasteten Gebiete wird den Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang April vorgesehen. Erforderliche weitergehende Maßnahmen zum Grundwasserschutz sollen laut Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser dort ergriffen werden, wo die Belastungsquellen sind. Wir müssen weg von pauschalen hin zu zielgenauen Anforderungen, betonte die CDU-Politikerin.

 

Monitoringergebnisse führen zu veränderter Einstufung vieler Grundwasserkörper

Grundlage für die Anpassung der Landesdüngeverordnung sind dem Düsseldorfer Agrarressort zufolge unter anderem die mittlerweile vorliegenden aktuellen Monitoringergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper. Danach werde sich infolge der an vielen Stellen feststellbaren Verringerung der Nitratkonzentrationen auch die künftige Einstufung vieler Grundwasserkörper ändern.

Auf Basis dieser Ergebnisse, der laufenden Überprüfung der Grundwassermessstellen sowie zusätzlicher Modellierungen werde mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung nunmehr eine neue Kulisse skizziert, die eine stärkere Binnendifferenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der Grundwasserkörper vornehme. Uns ist bewusst, dass mit der in Kürze anstehenden erneuten Novelle der bundesweiten Düngeverordnung voraussichtlich neue Vorgaben zur Gebietskulisse und in der Folge der einzuleitenden Maßnahmen kommen werden, räumte Heinen-Esser ein. Die dafür notwendigen Kriterien müssten jedoch erst noch entwickelt und umgesetzt werden.

 

ISN meint:

Die zielgerichtete Ausweisung der Gebietskulisse nach der Methodik der Binnendifferenzierung ist genau richtig. Mit einer stärkeren Differenzierung der nitratbelasteten Gebiete, werden auch die Haupteintragsquellen stärker fokussiert. Dieses verursachergerechte Prinzip auf Basis aktueller Messwerte reduziert demzufolge auch die landwirtschaftlichen Flächen, die von zusätzlichen Anforderungen betroffen sind und macht die Ausweisung der roten Gebiete gleichzeitig transparenter.


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