26.10.2020rss_feed

NRW: Corona-Konjunkturprogramm - 5 Mio. Euro für Tierwohl

Gefördert werden unter anderem Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen

Gefördert werden unter anderem Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen

Gestiegene Verbrauchererwartungen, Anforderungen an Umwelt- und Tierschutz, Corona, die Afrikanische Schweinepest und ungeklärte Finanzfragen stellen die Landwirtschaft gegenwärtig vor große Herausforderungen. Mit einem Corona-Konjunkturprogramm will NRW Landwirte unterstützen und stellt 5 Mio. Euro für Investitionen in tierwohlgerechte Ställe bereit.

 

Unterstützung für Schweinehalter

Die Agrarmärkte wurden durch die Corona-Pandemie zum Teil erheblich negativ beeinflusst. Insbesondere bei Schlachtschweinen und Ferkeln ist es zu deutlichen Preisrückgängen gekommen. Von den Fördermaßnahmen durch das Corona-Konjunkturprogramm sollen schnelle konjunkturelle Impulse für die Branche ausgehen. Ziel der Landesregierung ist eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zur Bewältigung der Corona-Krise. Mit insgesamt fünf Millionen Euro will NRW unter anderem Investitionen in tierwohlgerechte Ställe unterstützen sowie Beratung und Forschung fördern.

Konkrete Fördermaßnahmen, die über die Landwirtschaftskammer NRW umgesetzt werden, sind z.B.:

  • Förderung für die Verbesserung des Tierwohls in Schweine- und Rinderhaltung: Kleine bauliche Maßnahmen wie z.B. Vorrichtungen für Beschäftigungsmaterial oder Kühlsysteme in den Ställen tragen zu mehr Tierwohl bei.

  • Für Sauenhalter werden durch das Programm Beratungsdienstleistungen zur Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung unterstützt: Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit bis zu 2.000 Euro an den zuwendungsfähigen Nettoausgaben pro durchgeführter Beratung. Förderfähig sind Beratungskonzepte zur Umstellung der Sauenhaltung im Deckzentrum auf Gruppenhaltung, zur Neugestaltung der Abferkelbuchten, zur Erhöhung des Platzangebotes oder zur Ermöglichung von Außenklimareizen.

Darüber hinaus wird auch das (teil)mobile Schlachten gefördert. Durch diese Maßnahme soll in Pilotprojekten ein größtmögliches Maß an Tierwohl bis zur Schlachtung des Tieres erprobt werden.

 

Gefördert werden können beispielsweise:

  • Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen
  • Offene Tränken in Schweineställen
  • Scheuerbürsten
  • Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen

Alle Investitionen sind inklusive Montagekosten förderfähig.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen,
  • der Erwerb von gebrauchten Gegenständen sowie Mieten, Pachten oder Leasing von Gegenständen,
  • Planungs- und Vorbereitungsleistungen.

 

 

Zuwendungsempfänger und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfangende sind Unternehmen der Landwirtschaft mit Sitz und Investitionsstandort in Nordrhein-Westfalen, welche in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Für diese gilt:

  • 40 % Zuschuss der förderfähigen Nettoausgaben
  • Form der Zuwendung: Zuschuss / De-minimis-Beihilfe
  • Der Zuwendungsbetrag muss mindestens 1.000 Euro Zuschuss betragen.

Die Förderung ist begrenzt auf den nach der Verordnung 1408/2013 (De-minimis-Beihilfen) festgelegten Höchstbetrag von 20.000 Euro Zuschuss in einem Zeitraum von drei Steuerjahren.

 

Fristen beachten

Im Jahr 2020 können nur Vorhaben bewilligt werden, welche bis spätestens zum 13.12.2020 umgesetzt sind. Dies bedeutet, dass das Vorhaben bis zum 13.12.2020 geliefert und gezahlt sein muss. Bis zum 14.12.2020 muss der Verwendungsnachweis mit den entsprechenden Anlagen bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer vorliegen. Eine Verlängerung der bewilligungsrelevanten Zeiträume ist nicht zulässig. Somit ist bei der Nichteinhaltung dieser Zeiträume eine Auszahlung des Antrages nicht mehr möglich.

Vorhaben, welche erst im nächsten Jahr umgesetzt werden, erhalten die Bewilligung erst im Jahr 2021. Die Umsetzung eines Vorhabens über den Jahreswechsel ist somit nicht möglich.

 

Abgerundet wird das NRW-Konjunkturprogramm mit der Unterstützung von Forschungsvorhaben, die Grundlagen für eine Verbesserung des Tierwohls legen. Geplant sind derzeit zwei Arbeiten zur Lage in Kälberbetrieben sowie zum Abbau von Antibiotika in Wirtschaftsdüngern. Die Forschungsvorhaben sind wichtige Bausteine, um die im Rahmen der Nutztierstrategie verfolgten Zielsetzungen zu erfüllen. Sie sollen das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Nutztierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit verbessern.

 

Alle Formulare sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer:

www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/coronakonjunkturprogramm/index.htm

 


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