20.01.2022rss_feed

NRW bringt Gesetzentwurf zur Lösung der Stallbaubremse in den Bundesrat ein

Mit einer Bundesratinitiative will NRW die Genehmigungshürden für den Umbau für Tierwohlställe abbauen (Bild: ISN)

Mit einer Bundesratinitiative will NRW die Genehmigungshürden für den Umbau für Tierwohlställe abbauen (Bild: ISN)

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Umbauten zu mehr Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in den Bundesrat einzubringen. Die Initiative soll genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die Umstellung hin zu mehr Tierwohl in der Fläche vorankommt. Das Bundesratsplenum soll sich am 11. Februar mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Details der Bundesratsinitiative für ein Tierwohl-Artikelgesetz stellt das Ministerium heute im Rahmen einer Fachveranstaltung vor.

ISN: Gut, hilfreich und unterstützenswert! Insgesamt ein echter Vorstoß zur Lösung der Stallbaubremse. Was noch fehlt, sind entsprechende Änderungen auch im Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Nordrhein-Westfalen will den Weg einer nachhaltigen Nutztierhaltung forcieren und geht beim Thema Tierwohl ein Stück weiter voran. Hierzu hat das Landeskabinett die Einbringung eines Gesetzentwurfes zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in das Bundesratsplenum am 11. Februar beschlossen. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen und baurechtliche Hürden abgebaut werden.

 

Heinen-Esser will Stallbaubremse lösen

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser erklärt dazu: Mit der Bundesratsinitiative wollen wir die Stallbaubremse lösen und genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die Umstellung unserer Nutztierhaltung auf Tierwohl in der Fläche vorankommt. Flankierend müsse der Tierwohlprozess laut Heinen-Esser auf Bundesebene weiter vorangebracht werden. Der Bund muss die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung vorgeschlagenen Maßnahmen jetzt umsetzen, um den tierhaltenden Betrieben Zukunftsperspektiven und die notwendige Planungssicherheit zu geben, so Heinen-Esser.

Die Details der nordrhein-westfälischen Bundesratsinitiative für ein Tierwohl-Artikelgesetz stellt das Ministerium heute, 20. Januar 2022, im Rahmen einer Fachveranstaltung vor.

 

Der Gesetzentwurf besteht aus drei Paketen:

  1. Erstes Kernstück ist ein eigenständiges Tierwohlgesetz. Damit soll erstmals die Grundlage dafür geschaffen werden, dass einheitlich und zudem rechtsübergreifend klargestellt wird, was unter Tierwohl zu verstehen ist und dies insofern einheitlich ausgelegt wird.
  2. Ergänzungen im Baurecht:
    Einfügung einer Öffnungsklausel für Tierwohlställe generell; diese Öffnungsklausel gilt tierartübergreifend.
    Altställe, die nicht mehr für die Tierhaltung genutzt werden, verlieren ab 7 Jahren ihre Betriebserlaubnis und gelten damit nicht mehr als aktiv geführtes Stallgebäude. Dies schafft Entlastung bei der immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung und damit Entwicklungspotenzial für verbleibende Betriebe.
  3. Anpassungen im Naturschutzrecht, so dass bei der behördlichen Abwägung mit Belangen des Naturschutzes auch das Tierwohl stärker Berücksichtigung findet. Einen automatischen Tierwohlvorrang wird es aber nicht geben.

 

Genehmigungshürden abbauen

Mit der nordrhein-westfälischen Bundesratsinitiative legen wir in behördlicher Hinsicht das Fundament, damit anpassungswillige Landwirte die dazu notwendigen behördlichen Genehmigungen erhalten können. Das langwierige Genehmigungsverfahren bei unserem Projekt Stall der Zukunft hat deutlich gemacht, wo Probleme liegen, so Heinen-Esser.

 

Die ISN meint:

Es ist gut und verdient Unterstützung, dass die NRW-Landesregierung mit dem Artikelgesetz einen Vorstoß zur Lösung der Stallbaubremse wagt und mit der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Bundesrat eine bundeseinheitliche Regelung anstrebt. Naturschutzgesetz und Baurecht sollen demnach so angepasst werden, dass der Umbau zu mehr Tierwohl ermöglicht wird. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) wird allerdings nicht angefasst, was aus unserer Sicht ebenfalls notwendig ist, um die Stallbaubremse auch bei den zahlreichen nach dem BimSchG genehmigten Ställen wirklich zu lösen. Denn die aktuell gültigen Regelungen des BimschG dürften trotz der im Artikelgesetz vorgesehenen Änderungen noch für viele Betriebe eine Stallbaubremse darstellen. Wichtig ist zudem, dass die noch festzulegenden Tierwohlkriterien einheitlich zu denen aus einem staatlichen Tierwohllabel bzw. zu denen der Tierwohlkennzeichnungsverordnung sind und die Messlatte hier nicht so hoch angesetzt wird, dass die Schweine haltenden Betriebe diese nicht erreichen können.

 


Gesetzentwurf als Bundesrats-Drucksache

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