29.02.2016rss_feed

Nitratbelastung: Vorerst kein zweites EU-Vertragsverletzungsverfahren

EU

Die Europäische Kommission hat bislang kein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen überhöhter Nitratwerte auf den Weg gebracht.

 

Das bestätigte ein Sprecher gegenüber AGRA-EUROPE im Zusammenhang mit der heute veröffentlichten monatlichen Liste neuer Fälle, in der sich kein entsprechender Eintrag findet. Allerdings betonte der Sprecher, man sei gerade dabei, den Entwurf der Düngeverordnung zu bewerten und werde im Anschluss über weitere Schritte entscheiden.

 

Ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der EU-Nitratrichtlinie läuft bereits. Die Kommission hatte im vergangenen Sommer eine sogenannte Pilotanfrage an die Bundesregierung gestartet, in der sie insbesondere kritisiert, dass Deutschland nicht genügend Maßnahmen zur Bekämpfung diffuser Verschmutzungen des Grundwassers aus landwirtschaftlichen Quellen unternommen habe. Die Kommission sah in dem Schreiben nicht nur die Ziele der EU-Nitratrichtlinie, sondern auch die der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet.

 

Die Novelle der Düngeverordnung soll Abhilfe bezüglich der Nitratbelastung des Grundwassers schaffen, wird aber von Kritikern als nicht ausreichend bewertet. Der Regierungsentwurf liegt derzeit in Brüssel zur Notifizierung vor.


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