30.06.2017rss_feed

Niedersachsen verschärft Anforderungen bei der Gülleverbringung

Guelleausbringung Schleppschlauch 8211

Die niedersächsische Landesregierung hat die Verbringungsverordnung für Gülle erweitert. Ziel sei es, eine bessere Überwachung der Nährstoffströme zu gewährleisten und nicht ordnungsgemäße Weitergaben aufzudecken. ISN: Für Landwirte bedeutet diese Verordnung vor allen Dingen eins: mehr Bürokratie. Das eigentliche Ziel, die Nährstoffverteilung zu verbessern, wird so nicht erreicht.

Änderungen für Landwirte

Für die Landwirte ändern sich einige Punkte durch die Erweiterung der Vorordnung. Neben dem abgebenden Betrieb ist künftig auch der Empfänger verpflichtet, den aufgenommenen Wirtschaftsdünger zu melden. Die abgebenden Betriebe müssen künftig angeben, welche Nährstoffmengen bezogen auf Stickstoff und Phosphor in Gülle, Gärresten und Trockenkot enthalten sind. Außerdem muss die Meldung über die Verbringung künftig monatlich statt bisher halbjährlich erfolgen. Zusätzlich plant Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer, die Zahl der düngerechtlichen Kontrollen in diesem Jahr zu verdoppeln, um den schwarzen Schafen bei der Düngung auf die Schliche zu kommen, so Meyer.

 

Lücke in der Überwachung schließen und pflanzengerechte Düngung erleichtern

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) erhofft sich, durch die Meldungserweiterung für aufnehmende Betriebe eine Lücke in der Überwachung zu schließen und eine bessere Kontrolle über die gesamte Verwertungskette zu ermöglichen. Die Angabe zu den Nährstoffmengen bezogen auf Stickstoff und Phosphor erleichtert den aufnehmenden Betrieben eine effektive pflanzengerechte Düngung und die jetzt verpflichtende Ermittlung des Düngebedarfs. So klappt es auch mit der Einsparung von zugekauftem Mineraldünger, erklärt Christian Meyer. So können Umweltbelastungen wirksam reduziert und Kosten im landwirtschaftlichen Betrieb gesenkt werden, heißt es in der Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom 29.06.17. Die monatliche Meldung über die Gülleverbringung sei eine Anpassung bzw. Vereinheitlichung an die Aufzeichnungspflicht der Bundesmeldeverordnung somit eine Verringerung des bürokratischen Aufwands, so das ML weiter.

Die ISN meint:

Die Verschärfung der Verbringungsverordnung bedeutet für die Landwirte vor allem eins: Mehr Bürokratie. Das eigentliche Ziel, die Nährstoffverteilung zu verbessern, wird so nicht erreicht. Denn statt den Nährstoffausgleich durch organische Dünger zu erleichtern wir durch die niedersächsische Verschärfung noch einmal die ohnehin schon enorme Bürokratie bei der Gülleverbringung erhöht. Dies fördert die Vorzüglichkeit des Mineraldüngereinsatzes gegenüber der Düngung mit organischen Düngern. In der Folge wird vermutlich mehr Mineraldünger zum Einsatz kommen. Besonders kleinere Betriebe werden sich genau überlegen, ob sie bei dem erhöhten Bürokratieaufwand überhaupt noch Gülle aufnehmen werden – der Überschussproblematik in viehintensiven Regionen wird so nicht gelöst – im Gegenteil. Das kann doch wohl nicht wirklich gewollt sein. Dabei sollten Minister Meyer und seinem Landwirtschaftsministerium die Zusammenhänge bekannt sein, denn diese haben wir schon mehrfach beispielsweise auch in einer direkten Stellungnahme vorgebracht. Grundsätzlich ist eine transparente Verbringungskette von Wirtschaftsdünger zu begrüßen. Jedoch dürfen die bürokratischen und finanziellen Aufwendungen nicht derart unverhältnismäßig ausarten. Denn neben dem zusätzlichen Mehraufwand für die Meldung kommen auch zusätzliche Kosten in Form von Meldegebühren bei der Landwirtschaftskammer auf die Betriebe zu. Auch die Verkürzung der Meldefrist auf einen Monat ist aus unserer Sicht völlig unverhältnismäßig und erhöht den zeitlichen Druck auf die Betriebe insbesondere zu Zeiten von Arbeitsspitzen zusätzlich.


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