Niedersachsen setzt Düngevorgaben in den Roten Gebieten vorläufig aus
Niedersachsens Agrarministerium wird den Vollzug der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in den Roten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Freistaat Bayern. Auf dieser Grundlage war der Vollzug der zusätzlichen Düngeauflagen in den Roten Gebieten in den zurückliegenden Wochen auch in anderen Bundesländern ausgesetzt worden, berichtet AgE.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium wird den Vollzug der zusätzlichen Auflagen zur Düngung in den sogenannten Roten Gebieten bis auf Weiteres aussetzen. Hintergrund ist die Rechtsunsicherheit, die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur bayerischen Düngeverordnung deutschlandweit besteht, erklärte das Ministerium am Mittwoch (21.1.). Alle übrigen Vorgaben der niedersächsischen Düngeverordnung behielten ihre Gültigkeit. Der Vollzug der zusätzlichen Düngeauflagen in den Roten Gebieten war in den zurückliegenden Wochen bereits in den meisten Bundesländern ausgesetzt worden.
Bisherige Maßnahmen zeigen positive Wirkung
Ressortchefin Miriam Staudte appellierte zugleich an die Landwirte, trotz der Aussetzung der zusätzlichen Auflagen in den gefährdeten Gebieten aktiv auf die weitere Verbesserung der Wasserqualitäten hinzuwirken. Der jährliche Nährstoffbericht zeige, dass Niedersachsen dank entschiedener Konsequenz und überwiegend verantwortungsbewusstem Düngeverhalten auf dem richtigen Weg sei. Diese Entwicklung dürfe sich jetzt nicht umkehren. Sollte im jetzt laufenden Jahr eine zu gravierende Düngebelastung entstehen, müssten neu zu regelnden Maßnahmen für den Zeitraum ab 2027 umso einschränkender ausgestaltet werden, warnte die Grünen-Politikerin.
Bund soll Gesamtkonzept vorlegen
Allen muss klar sein, dass die Aussetzung des Vollzugs der gewässerschützenden Regelungen kein Dauerzustand ist
, betont Staudte und erinnerte in diesem Zusammenhang an den kürzlich gefassten Beschluss der Amtschefs der Agrarressorts zum Thema. Demnach soll der Bund spätestens zur Düngesaison 2027 ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Neufassung des Düngerechts vorlegen. Hierzu erklärte die niedersächsische Staatssekretärin Frauke Patzke: Es gibt die klare Aufforderung an den Bund, die Bundesländer frühzeitig einzubeziehen und engmaschig über den Prozess zu informieren. Denn notwendige Umsetzungsschritte müssen unverzüglich vorbereitet werden. Dazu haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder jetzt den Bund noch einmal aufgefordert.
Für Staatssekretärin Frauke Patzke steht bei der Entwicklung der Regelungen der Dialog auf Augenhöhe im Vordergrund: Sobald der Bund geliefert hat, gehen wir in den Austausch mit unseren Praktikern in Niedersachsen.
