13.03.2015rss_feed

Niedersachsen: Mehrzahl der großen Schweineställe hat Luftfilter - Ministerium verkennt Anteil der Schweinehalter

Im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium werden mal wieder Ursache und Wirkung vertauscht.

Als großen Erfolg für den Umweltschutz hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium vor kurzem seinen Filtererlass aus März 2013 gewertet, der vor allem die Schweinehalter betrifft. Ende 2014 waren von insgesamt 364 großen Schweinehaltungsanlagen in Niedersachsen 286 oder fast 80 % mit eignungsgeprüften Abluftreinigungsanlagen ausgerüstet.

 

Doch diese Erfolgsmeldung verkennt den Anteil der Schweinehalter an dieser Entwicklung. An zahlreichen Standorten ist die Installation einer Abluftreinigung betriebsspezifisch mit oder ohne Erlass erforderlich gewesen. Nicht umsonst ist Niedersachsen (schon vor dem Erlass), das Land mit den meisten installierten Abluftreinigungsanlagen in Deutschland, wenn nicht sogar Europa.

Der Filtererlass eine (Ab)Luftnummer?

Aus Sicht der ISN ein klares Ja! Der Erlass ist eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der niedersächsischen Schweinehaltung und führt zu entscheidenden Wettbewerbsnachteilen in Deutschland und Europa. Nach Berechnungen verschiedener Experten entstehen durch die Abluftreinigung Kosten in Höhe von 4 bis 5 € pro Mastschwein, die die Wirtschaftlichkeit der Schweinehaltung in den unfreiwillig von diesem Erlass betroffenen Betrieben stark gefährden.

 

Doch damit nicht genug: Filter verbrauchen Ressourcen (Wasser, Säuren, etc.). Warum fördert der Landwirtschaftsminister keine Alternativen zum Filter? Forschung und Entwicklung von emissions- und geruchsmindernden Maßnahmen wie der Güllekühlung o.ä. werden nicht vorangetrieben oder gar gefördert. Hier werden die Betriebe alleingelassen!

 

Ein weiterer pikanter Punkt, der vor allem die Grünen nachdenklich machen sollte: Emissionsmindernde Filter funktionieren nur in geschlossenen Ställen. Die hohen Emissionen von Offenställen sind im Genehmigungsverfahren für viele Ställe dieser Art das KO-Kriterium. Denn Stroh wirkt keineswegs emissionsmindernd.


ISN lehnt Filtererlasse in NRW und Niedersachsen entschieden ab – nicht nur Großbetriebe betroffen

arrow_upward