15.05.2020rss_feed

Niedersachsen: Landwirte klagen gegen Landesdüngeverordnung

Gülleausbringung mit dem Schleppschlauch auf einem Stoppelacker

In Niedersachen haben sich acht Landwirte entschieden, gegen die Landesdüngeverordnung zu klagen. Hauptgrund für das Einreichen der Klagen sei das Vorgehen des Landes bei der Festlegung der roten Gebiete. Ein vom Landvolk Niedersachsen in Auftrag gegebenes Gutachten, das erhebliche Mängel im Messstellennetz belegt, soll bei der Argumentation unterstützen.

 

Acht Landwirte wollen klagen

In Niedersachsen werden acht Landwirte vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Landesdüngeverordnung klagen. Wie das Landvolk Niedersachsen diese Woche in einer Pressemitteilung mitteilte, werden die Landwirte bei der Klage von Landes- und Kreisverbänden unterstützt. Ergebnisse des vom Landvolk beauftragten Fachgutachtens belegen, dass fast jede zweite Nitrat-Messstelle in Niedersachsen gravierende Mängel aufweist. Das Gutachten soll den Landwirten als Argumentationshilfe bei der Klage gegen die Landesdüngeverordnung dienen und deren Anliegen untermauern. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die Kläger auch nach der novellierten Düngeverordnung des Bundes von der sogenannten Binnendifferenzierung betroffen sein werden, so Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Außerdem werde jede Klage der acht Landwirte auf ein einzelfallbezogenes hydrogeologisches Gutachten gestützt, um die Fehlerhaftigkeit der Messergebnisse und die fehlerhafte Einstufung der Flächen aller Kläger als rotes Gebiet konkret zu belegen.

 

Kläger: Festlegung der roten Gebiete rechtswidrig

Hauptgrund für die Landwirte, Klage einzureichen, war das Vorgehen des Landes bei der Festlegung der roten Gebiete, die die Kläger als rechtswidrig ansehen. Diese erfolgte nämlich in Anlehnung an die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Grundwasserkörper, die sich in einem chemisch schlechten Zustand befinden. Dabei wurden Grundwasserkörper mit einer Ausdehnung von bis zu über 90.000 ha einem roten Gebiet zugewiesen. Das heißt, Landwirte müssen die verschärften Maßnahmen auch dann umsetzen, wenn der belastete Brunnen bis zu 100 Kilometer von ihren Feldern entfernt liegt und näher liegende Messstellen unauffällige Nitratwerte zeigen. Kritisiert wird außerdem, dass die Einstufung des chemischen Zustandes der Grundwasserkörper mithilfe von Messtellen getroffen wurde, die sich nach Angaben des hydrogeologischen Fachgutachtens in vielen Fällen als ungeeignet herausstellten, richtige Messergebnisse zu liefern.
Der Deutsche Bauernverband und seine Landesverbände lassen außerdem ein Vorgehen gegen die Düngeverordnung auf Bundesebene fachlich und juristisch prüfen, um auch hier möglicherweise Klage zu erheben.


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