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Niedersachsen: Landeskabinett legt rote Gebiete fest

Entwurf Gebietskulisse Oberflächengewässer und Grundwasser Niedersachsen (Quelle: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/)

Entwurf Gebietskulisse Oberflächengewässer und Grundwasser Niedersachsen (Quelle: https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/)

In Niedersachsen hält die Landesregierung an den von ihr ausgewiesenen nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten fest. Sie beschloss gestern die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat ohne Anpassung der Roten Gebiete. Das Landvolk Niedersachsen kündigt eine Klage zur rechtlichen Überprüfung der Verordnung an. ISN: Die Aussagekraft und die Repräsentativität des Messstellennetzwerks ist nach wie vor unsicher. Es kann nicht sein, dass hohe Belastungswerte an einzelnen Messpunkten dazu führen, dass ganze Gebiete auf rot gestellt werden.

 

Ziel: EU-Verfahren entgegenwirken

Das niedersächsische Kabinett hat gestern den Entwurf der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat und Phosphat (NDüngGewNPVO) verabschiedet. Die darin ausgewiesene Kulisse der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete in Niedersachsen steht somit fest. Ziel ist es, die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft zu verringern und die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Dadurch soll auch einem Verfahren der Brüsseler Kommission wegen Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie entgegengewirkt und Strafzahlungen verhindert werden.

 

Regelmäßige Überwachung der Messstellen

Laut Angaben der Staatskanzlei umfasst die Nitrat-Kulisse rund 1 Mio ha oder 39 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) und die Phosphat-Kulisse 35 000 ha oder 1 % der LF. Die Landesregierung kündigte an, dass sie bei der Probenahme die Funktionalität und Qualität der Messstellen stetig überprüfen wolle. Ergänzend hierzu werde das Umweltministerium die Überprüfungen turnusmäßig auf 24 Monate verkürzen und zudem anlassbezogen einzelne Messstellen überprüfen und bei Bedarf ertüchtigen. Den zu bestimmten Messstellen geäußerten Zweifeln werde man unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung nachgehen, versprach die Landesregierung.

 

Landvolk kündigt Klage an

Der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Dirk Toepffer, betonte, dass die Fraktion die bessere Überwachung der relevanten Boden- und Gewässermessstellen erwirkt habe. Bislang sei diese Überprüfung nur alle acht bis zehn Jahre durchgeführt worden. Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke erneuerte ebenfalls seine Kritik an der Nitratkulisse. Er kündigte eine rechtliche Überprüfung der Landesverordnung auf dem Klageweg an. Notwendig sei deren vollständige Überprüfung.

 

Die ISN meint:

Ohne Frage, der Schutz des Grundwassers ist ein wichtiges Ziel, das es zu erreichen gilt. Es kann aber nicht sein, dass hohe Belastungswerte an einzelnen Messpunkten dazu führen, dass ganze Gebiete auf rot gestellt werden. Und wenn dann an diesen Messpunkten (Brunnen) auch noch von Messung zu Messung kaum nachvollziehbare hohe Schwankungen in den ermittelten Werten auftreten, dann ist dieses Vorgehen doppelt fragwürdig. Auch ist fraglich, ob die unterschiedlichen Vorgehensweisen der Bundesländer bei der Ausweisung roter Grundwasserkörper zu einem verzerrten Bild im Vergleich zu den anderen EU-Staaten führen. Das letzte Wort hinsichtlich der roten Gebiete ist sicher noch nicht gesprochen. Nicht zuletzt wird auch die Klage des niedersächsischen Landvolks rechtliche Klarheit bringen.


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