19.10.2023rss_feed

Niedersachsen: Deutliche Ausweitung der Roten Gebiete

Niedersachsenpferd

In Niedersachsen werden die als nitratbelastet geltenden Roten Gebiete noch einmal deutlich ausgeweitet. Künftig sollen fast auf jedem dritten Hektar der in Niedersachsen landwirtschaftlich genutzten Flächen strengere Düngevorgaben gelten. Erst Anfang dieses Jahres war noch eine Verkleinerung der Gebietskulisse vorgenommen worden. Durch die erneute Anpassung kommen abermals Einschränkungen auf die betroffenen Landwirte zu.

 

Wie AgE berichtet, werden in Niedersachsen die als nitratbelastet geltenden Roten Gebiete um etwa die Hälfte auf 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgeweitet. Die entsprechende Änderung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat hat die Landesregierung in der vergangenen Woche beschlossen. Die ausgewiesenen eutrophierten, also mit Phosphat belasteten Gebiete, werden weiterhin ungefähr 1,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche umfassen.

 

Ziel: Nährstoffeinträge verringern und Umweltziele erreichen

Mit der Änderung will Niedersachsen einen Beitrag dazu leisten, die Nährstoffeinträge in die Wasserkörper durch die Landwirtschaft zu verringern und damit die Umweltziele gemäß der EU-Nitratrichtlinie sowie der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Wie die Staatskanzlei erläuterte, wurden in der Änderungsverordnung entsprechend den Vorgaben des Bundes auch die Nitratabbauprozesse im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt. Da man diese Prozesse erst genau habe prüfen müssen, sei es zu Beginn des Jahres zunächst zu einer Verkleinerung der Roten Gebiete von knapp 25 % auf 21 % gekommen.

 

Geänderte Kulisse im Internet abrufbar

Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete definiert den Anwendungsbereich für Maßnahmen gemäß § 13a Abs. 2 Düngeverordnung des Bundes sowie für die Maßnahmen der Landesdüngeverordnung. In Roten Gebieten muss die Düngemenge an Stickstoff künftig 20 % unter dem durchschnittlichen Düngebedarf liegen. Für organische Düngemittel gilt außerdem eine schlagbezogene Stickstoff-Obergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr. Hinzu kommen weitere Auflagen, etwa zu Bodenuntersuchungen. Zu den geänderten Kulissen stehen im Internet Karten bereit: sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA


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