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Niedersachsen: AFP-Antragsverfahren startet im Juni

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Auch in diesem Jahr fördern die Länder Niedersachsen und Bremen mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) besonders umweltschonende und tiergerechte investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.

 

Das diesjährige Antragsverfahren ist für den Zeitraum vom 2. Bis zum 16. Juni vorgesehen. Die Bedingungen werden im Wesentlichen unverändert bleiben. Es sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.

 

Voraussetzungen für viehhaltende Betriebe

Für viehhaltende Betriebe gilt, dass der Viehbestand nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten darf und eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate vorhanden sein muss. Güllebehälter sind abzudecken, wobei geförderte Behälter mit einer festen Abdeckung oder einem Zeltdach zu versehen sind. Diese Verpflichtungen sind über 5 Jahre einzuhalten.

Neu ist, dass Vorhaben, mit denen eine Verringerung der Tierzahl um mind. 20 % im betreffenden Produktionsverfahren einhergeht, von der 2,0 GV/ha-Grenze befreit sind. Eine Kombination mit anderen Projekten ist dabei nicht möglich.

 

Grundsätzliche Kriterien

Das maximale förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt 1,5 Mio €, wobei die Zuwendung pro Antrag 500.000,- € nicht überschreiten darf. Mithilfe eines Punktesystems wird eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Dabei sind die Auswahlkriterien so gewichtet, wie sie der Erreichung der Ziele des Programms dienen.

Neu ist, dass die Punkte für die Teilnahme an der geförderten einzelbetrieblicher Beratung bereits gewährt werden, wenn statt des Verwendungsnachweises der Beratungsnachweis, die Rechnung sowie der Zahlungsnachweis dem Antrag beigefügt werden.

 

Die Antragstellung erfolgt in digitaler Form.

Alle Anforderungen und weitere Infos zur Antragsbearbeitung finden Sie hier

 

Auch in den anderen Bundesländern können Sie am Agrarinvestitionsförderprogramm teilnehmen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Landwirtschaftskammern oder Landesanstalten vor Ort.


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