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Niedersachsen: AFP-Antragsverfahren vom 14. bis 28. September 2017

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Auch in diesem Jahr fördern die Länder Niedersachsen und Bremen mit dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) besonders umweltschonende und tiergerechte investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen.

Vom 14. Bis 28. September können die Anträge zur AFP-Förderung in Niedersachsen eingereicht werden. Dabei sind Vorhaben förderfähig, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.

Für viehhaltende Betriebe gilt, dass

  • Der Viehbestand nach Durchführung der Investition 2,0 GV/ha LF nicht überschreiten darf,
  • Bestimmte Obergrenzen bei den Tierzahlen eingehalten werden müssen,
  • Eine Güllelagerkapazität für mindestens 9 Monate vorhanden sein muss.

Diese Verpflichtungen sind über 5 Jahre einzuhalten.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage oder bei den örtlichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.


Auch in den anderen Bundesländern können Sie am Agrarinvestitionsförderprogramm teilnehmen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Landwirtschaftskammern oder Landesanstalten vor Ort.

Hier kommen Sie zur Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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