Niederlande vereinbart Pakt zu tiergerechter
Tierhaltung
In den Niederlanden hat Agrarministerin Wiersma mit Vertretern der Landwirtschaft, von Tierschutzorganisationen sowie der Unternehmen in der Kette einen Pakt für eine tiergerechte Tierhaltung geschlossen. Schritt für Schritt soll der Tierschutz in der Nutztierhaltung bis 2040 verbessert werden, wobei auch auf ein angemessenes Einkommen der Landwirte geachtet werden soll. Der Pakt knüpft an den Verordnungsentwurf für eine tiergerechte Tierhaltung 2040 an, den Wiersma jetzt in die Konsultation gegeben hat, berichtet AgE.
Kühe öfter auf der Weide, mehr Platz für Geflügel und Ferkel länger bei der Sau. Dies sind einige der Vereinbarungen aus dem Pakt Stappen naar een dierwaardige veehouderij
- Schritte zu einer tiergerechten Tierhaltung -, den Vertreter der Landwirtschaft, der Tierschutzorganisationen sowie der Unternehmen in der Kette am Dienstag (24.6.) gemeinsam mit Landwirtschaftsministerin Femke Marije Wiersma unterzeichnet haben. Schritt für Schritt soll der Tierschutz in der niederländischen Nutztierhaltung bis 2040 verbessert werden, wobei aber auch auf ein angemessenes Einkommen der Landwirte geachtet werden soll. Die neue Behörde für Tierhaltung wird laut Wiersma die Fortschritte überwachen und darüber berichten.
Ganze Kette in der Verantwortung
Die Landwirte könnten diesen Wandel nicht sofort und vor allem nicht allein vollziehen, sagte Wiersma. Deshalb sehe der Pakt vor, dass auch Supermärkte, Verarbeiter und andere Marktteilnehmer Verantwortung übernehmen. Die Produkte müssten zu einem fairen Preis eingekauft werden, damit die Landwirte auch bei steigenden Kosten ein angemessenes Einkommen erzielen könnten.
In den kommenden Jahren sollen der Ressortchefin zufolge alle an dem Pakt beteiligten Parteien noch mehr Wissen entwickeln, praktische Versuche durchführen und Vereinbarungen mit anderen Marktakteuren treffen. Auf diese Weise werden wir herausfinden, was in der Praxis funktioniert, und Vorreiter können schneller handeln
, erläuterte Wiersma. Die Regierung habe dafür 51 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Die neu eingerichtete Behörde für artgerechte Tierhaltung soll die Entwicklung überwachen und berichten, ob die Ziele des Paktes erreicht werden. Geplant ist, dass die Behörde 2028, 2033 und 2038 jeweils prüft, ob alle Voraussetzungen für die nächsten Schritte erfüllt sind.
Zahlreiche Vorgaben im Verordnungsentwurf
Die Vereinbarung ist eng mit der geplanten Verordnung für eine tiergerechte Tierhaltung 2040 abgestimmt, die Wiersma ebenfalls am Dienstag zur Internetkonsultation freigegeben hat. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen per Gesetz für alle Tierhalter verbindlich werden. Interessierte Bürger, Unternehmen und Organisationen können bis zum 5. August auf den Entwurf der Durchführungsverordnung reagieren. Die Ministerin geht davon aus, dass die Vorlage im Herbst dem Senat und der Abgeordnetenkammer vorgelegt wird. Diese sieht zwischen 2027 und 2040 zu diversen Zeitpunkten neue Vorschriften für die Haltung von Milchkühen, Kälbern, Hühnern und Schweinen vor.
Das ist für die Schweinehaltung vorgesehen
Zur Schweinehaltung sind unter anderem zum Tageslichteinfall strengere Vorgaben ab den Jahren 2035 und 2040 vorgesehen, zu den Futter- und Tränkeplätzen ab 2030. Vorgaben zur Ausweisung von Funktionsbereichen sollen 2035 und 2040 in Kraft treten, strengere Maßnahmen zum Stallklima 2028 und 2030. Für 2028 ist zudem vorgesehen, dass Ferkel ab dem Alter von einer Woche Futter in der Nähe der Sau erhalten. Bis 2040 ist es das Ziel, dass sich die Sau in der Abferkelphase frei bewegen kann. Die Belegungsdichte soll dann gesenkt werden. Ein Verbot des Kupierens der Eckzähne der Ferkel ist für 2030 geplant, das Kupieren der Schwänze soll in den Jahren 2028 bis 2030 auslaufen.
Vorschriften müssen in der Praxis erprobt werden
Die Ministerin stellte zu den Vorgaben fest, dass einige Vorschriften und Verhaltensanforderungen der weiteren Forschung bedürften und/oder in Pilotprojekten in der Praxis erprobt werden müssten. Einige Vorschriften dürften sich negativ auf die Emissionen von Stickstoff, Feinstaub, Geruch und Treibhausgasen auswirken. Hierfür müssten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, so Wiersma. Einige Vorschriften erforderten erhebliche Investitionen oder bedeuteten eine große Veränderung, zum Beispiel die zur zulässigen Besatzdichte. Auch könnten gewisse Vorgaben nur mit einer umfassenden Renovierung oder dem Neubau von Ställen umgesetzt werden. Dafür benötigten die Tierhalter eine Genehmigung.