Neue QS-Vorgabe für Schweinehalter ab 2026: Risikobewertung der Biosicherheit
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) führt im nächsten Jahr eine verpflichtende betriebsindividuelle Risikobewertung der Biosicherheit für Betriebe ein. Ab Juli 2026 müssen Schweinehalter eine Risikobewertung für ihren Betrieb im QS-Audit vorlegen können. Dafür stehen kostenlose Online-Tools zur Verfügung.
Wie die QS mitteilt müssen QS-Schweinehalter ab dem 1. Januar 2026 eine individuelle Risikobewertung der Biosicherheit ihres Betriebs vornehmen. Das QS-System folgt damit den Empfehlungen einer Ad-hoc Arbeitsgruppe zu Biosicherheit und Seuchenprävention, die auf die steigende Gefahr eines Tierseuchenausbruchs im eigenen Betrieb reagiert.
Risiko von Tierseuchenausbrüchen groß
Mit dieser neuen Anforderung im revidierten Leitfaden möchte QS alle Tierhalter noch stärker für das Thema Biosicherheit sensibilisieren. Neben dem Seuchenschutz geht es auch grundsätzlich darum, den Eintrag von Krankheitserregern in den Betrieb oder von Betrieb zu Betrieb zu verhindern. Dies trifft große und kleine Viehbestände gleichermaßen.
Ab Juli 2026 auditrelevant
Die QS-Betriebe haben eine Vorbereitungszeit von sechs Monaten. Ab dem 1. Juli 2026 muss der Tierhalter die Risikobewertung für seinen Betrieb im Audit nachweisen. Wer bereits im Jahr 2025 die Biosicherheit seines Betriebs über eine Risikoampel oder ein behördliches Biosicherheitskonzept bewertet hat, kann diesen Nachweis heranziehen, eine Wiederholung bis Mitte 2026 ist dann nicht notwendig.
Risikoampel und weitere Tools
Tierhalter können dazu beispielsweise eine digitale Risikoampel nutzen, mit der die Biosicherheit systematisch und betriebsindividuell bewertet wird. Im Online-Tool beantworten die Landwirte anonym Multiple-Choice-Fragen zu Lage, Struktur, Management, Betriebsabläufen und Hygienemanagement.
Alternativ hierzu ist auch der Nachweis einer Risikobewertung über ein behördlich anerkanntes Biosicherheitskonzept, wie z. B. das niedersächsische Biosicherheitskonzept, möglich.
Weitere hilfreiche Links
Ergänzend zur Risikoampel der Uni Vechta gibt es einige hilfreiche Informationsseiten, Leitfäden und Checklisten mit deren Hilfe Sie Ihr betriebliches Biosicherheitskonzept überprüfen und ausgestalten können:
- Schweinehaltungshygiene-Verordnung: SchHaltHygV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: BMEL - Tierseuchen - Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Leitfaden, Checklisten und Managementpläne der niedersächsischen Arbeitsgruppe
Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Schweine haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt
: Biosicherheit - Biosicherheit - Niedersächsische Tierseuchenkasse - Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: Wichtige Dokumente im Rahmen der Verbesserung der Biosicherheit - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Checkliste Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen: Checkliste Biosicherheit im Rahmen der freiwilligen Vorbereitung auf ASP
