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Neue Förderperiode für Ringelschwanz-Prämie in Niedersachsen: Anträge jetzt stellen

© ISN

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Ab sofort können Schweinehalter aus Niedersachsen bis zum 17. Mai 2021 Anträge auf Teilnahme bei der diesjährigen Förderperiode der Ringelschwanzprämie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen. Die Fördersumme für das nun startende Antragsverfahren beträgt erneut etwa 8 Millionen Euro. Der Förderzeitraum beginnt ab dem 1. Dezember 2021.

Im März und April werden einige Web-Seminare für Schweinehalter zu verschiedenen Themenschwerpunkten rund um die Haltung von unkupierten Schweinen angeboten.

 

Niedersachsen hat das diesjährige Antragsverfahren für die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren gestartet. Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0 schaffen.

 

Mehraufwand durch Förderung ausgleichen

Mit den Tierwohl-Maßnahmen sollen laut Pressemitteilung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere, auf das Kupieren, also das Kürzen der Schweineschwänze zu verzichten bzw. die Haltungsbedingungen so zu verbessern, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt und unversehrt bleiben. Durch die finanzielle Unterstützung sollen die teilnehmenden Betriebe ihren dafür erforderlichen Mehraufwand entlohnt bekommen. Laut Prof. Ludwig Theuvsen, Staatssekretär im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, haben die Prämien eine wichtige Signal- und Impulswirkung auf die Praxis: Die teilnehmenden Betriebe zeigen, dass der Verzicht auf das seit vielen Jahren von der EU verbotene routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen möglich ist.
Am aktuellen Verfahren 2020, das noch bis Ende November 2021 läuft, beteiligen sich derzeit mehr als 350 Betriebe. Bewilligt wurde eine Förderung für ca. 680.000 Schweine (320.000 Mastschweine, 355.000 Ferkel und 5.000 Sauen).

 

Förderzeitraum beginnt ab dem 1. Dezember 2021

Für das nun startende Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab dem 1. Dezember 2021. Antragsteller können sich bei den einjährigen Förderprogrammen in jedem Jahr neu entscheiden, ob sie daran teilnehmen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.tierwohl.niedersachsen.de verfügbar.

 

Hintergrund:

Seit 2015 bietet Niedersachsen die Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren an. Die Förderungen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Im Bereich der sogenannten Ringelschwanzprämie für Mastschweine, der Sauen- sowie der Ferkelprämie werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Darüber hinaus erfolgt eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.

Mehr Informationen zum Aktionsplan Kupierverzicht bei Schweinen finden sich auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder unter www.ringelschwanz.info.

 


Web-Seminare für Schweinehalter

Im März und April werden einige Web-Seminar für Schweinehalter angeboten. Neben Fachvorträgen zu verschiedenen Themenschwerpunkten rund um den Kupierverzicht erhalten die Teilnehmer praktische Tipps für die Haltung von unkupierten Schweinen und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Nach der erfolgreichen Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine persönliche Teilnahmebescheinigung, die auch zum Fortbildungsnachweis für die Initiative Tierwohl geeignet ist.

Alle Termine finden Sie hier: Termine und unter www.ringelschwanz.info/termine.html


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