15.09.2014rss_feed

Nestlé: International geltende Tierwohlstandards für Lieferanten festgesetzt

Nestlé, der weltgrößte Lebensmittelkonzern, hat seit Juli 2014 für seine zuliefernden Betriebe international geltende Tierwohlstandards festgeschrieben.

 

Wie das Unternehmen kürzlich mitteilte, wurden die Standards in Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation World Animal Protection entwickelt und in einem Rahmenvertrag mit der Organisation vereinbart.

Die Standards festgesetzten Standards gelten laut Nestle nicht nur für direkte Zulieferer sondern auch für die Zulieferer der Zulieferer. Das heißt, hunderttausende von landwirtschaftlichen Betrieben weltweit müssen die Nestlé-Tierwohlstandards beachten.

 

Nestlé bezieht sich in seinen Ausführungen zu den neuen Tierwohlstandards ausdrücklich auf die sogenannten Fünf Freiheiten. Diese sind:

1. Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung
2. Freiheit von ungeeigneter Unterbringung
3. Freiheit von Schmerz, Krankheit und Verletzung
4. Freiheit von unnötiger Belastung und
5. Freiheit zur Ausübung normalen Verhaltens

Nestlé möchte Maßnahmen eliminieren, die den fünf Freiheiten entgegenstehen. Für die Schweinehaltung liegt der Fokus auf der Haltung von Sauen (Abschaffung von Kastenständen). Bei Eingriffen am Tier, wie Schwänze kürzen und kastrieren, sind Schmerzmittel anzuwenden

Darüber hinaus seien länderspezifische Tierschutzvorschriften sind strikt einzuhalten.

 

Nestlé hat den internationalen Auditor SGS (Société Générale de Surveillance) mit der Überwachung der Standards beauftragt. Werden Verstöße gegen die Nestlé-Tierwohlstandards aufgedeckt, so soll zusammen mit dem zuliefernden Betrieb gearbeitet werden, um das Einhalten der Standards zukünftig zu gewährleisten. Betriebe, die den Anforderungen nicht genügen, können nicht weiter direkt oder indirekt an Nestlé liefern.


Hier lesen Sie die Originalpressemeldung von Nestlé (in Englisch)

arrow_upward