MKS: Betroffene Betriebe in Brandenburg können ab sofort Entschädigung beantragen
Schweinehalter und Milchviehbetriebe, die aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg von ökonomischen Einbußen betroffen waren, können ab sofort Ausgleichszahlungen beantragen.
Um die erlittenen Einkommensverluste für die betroffenen Tierhalter ausgleichen zu können, hat Deutschland nach dem MKS-Ausbruchs finanzielle Mittel aus der EU-Agrarreserve bei der EU-Kommission beantragt und bekam diese genehmigt.
Anträge können ab sofort gestellt werden
Wie das brandenburgische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, können die Betriebe in Brandenburg, die durch staatlich auferlegte Restriktionen wirtschaftliche Schäden erlitten haben, ab sofort bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Ausgleichszahlungen beantragen. Fördergeber ist das Land Brandenburg. Für den Schadensausgleich stellt die Europäische Union etwa 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land Brandenburg steuert Landesmittel in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro bei.
Was wird entschädigt?
Mastschweinehalter erhalten einen Ausgleich für die Gesamtschäden der Erlösdifferenz von geschlachteten Mastschweinen, die im Zeitraum vom 10. Januar 2025 bis zum 14. April 2025 aufgrund der Abschläge durch die Schlachtbetriebe auftrat. Für Milchviehbetriebe werden die Gesamtschäden der Milchmenge ausgeglichen, die nach dem Ausbruch der Seuche ab dem 10. Januar 2025 dem Verbringungsverbot vom Betriebsgelände unterlag.
Die Ausgleichszahlungen können von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts sowie deren Zusammenschlüssen mit Betriebssitz und Betriebsstätte im Land Brandenburg beantragt werden, die von der Maul- und Klauenseuche betroffen waren.
Infos und Antragsunterlagen findet man auf der Seite der ILB: www.ilb.de/mks-2025