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Mindererträge: Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung in Niedersachsen angepasst

Guelleausbringung Schleppschlauch 8211

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist in vielen Regionen Niedersachsens das Ertragsniveau bei Raps, Getreide und Grünland deutlich niedriger als in den Vorjahren. Vor diesem Hintergrund wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) ein Erlass herausgegeben, wie mit den Mindererträgen im Nährstoffvergleich und bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr 2019 umzugehen ist.

 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat wichtigsten Punkte zusammen getragen:

In Ausnahmejahren, in denen das Ertragsniveau bei Raps, Getreide und Grünland (ausgenommen hinreichend beregnete Flächen) um mehr als 20 % niedriger ist als in den Vorjahren sieht die Düngeverordnung vor, dass

  • bei der Erstellung des Nährstoffvergleichs die vom Landwirt nicht zu vertretenden Ernteausfälle durch Angabe unvermeidlicher Verluste bei der Berechnung der N- und P2O5-Kontrollwerte berücksichtigt werden können (§ 8 Abs. 5). Unvermeidliche N- und P2O5-Verluste durch nicht zu vertretende Ernteausfälle können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Erträge im Einzeljahr mindestens um 20 % unter den 3-jährigen Durchschnittserträgen liegen.

Die Berücksichtigung nicht zu vertretender Ernteausfälle im Nährstoffvergleich für das Jahr 2018 kann wie folgt durchgeführt werden:

  • Der Landwirt stellt die gegenüber den 3-jährigen Durchschnittserträgen durch Dürre im Erntejahr 2018 erlittenen Mindererträge fest. Dies muss im Zweifel vom Landwirt plausibel belegt werden können. Im Nährstoffvergleich werden diese niedrigen, tatsächlich geernteten Mengen vom Landwirt richtig eingetragen.
  • Liegen die Mindererträge mehr als 20 % unter den 3-jährigen Durchschnittserträgen werden die Mindererträge an Haupt- und Nebenerntegut mit den N- und P2O5 Gehalten im Erntegut bzw. Nebenerntegut (gemäß Anlage 7 der Düngeverordnung) multipliziert. Man erhält damit die unvermeidlichen N- bzw. P2O5-Verluste je ha einer Kultur.
  • Dieser Wert wird mit der Anbaufläche der jeweiligen Kultur multipliziert und ergibt den Wert für die unvermeidliche N- bzw. P2O5-Verluste infolge der Ernteausfälle im Jahr 2018, die in Zeile 11 des Nährstoffvergleichs nach Anlage 5 eingetragen werden können.

Die Vorgehensweise ist anhand des nachfolgenden Beispiels dargestellt. Beispielsweise ist die Winterrapsfläche (20 ha) mit der Ertragsdifferenz (20 dt/ha) und dem N-Gehalt im Haupterntegut (3,35 kg N/dt) zu multiplizieren, um die unvermeidlichen N-Verluste beim Winterraps (1.340 kg N/Betrieb) zu ermitteln.

 

Beispiel: Betrieb Mustermann, 20 ha Winterraps, 40 ha Winterweizen, 40 ha Wintergerste, Stroh verbleibt auf dem Feld

Frucht

Winterraps

Winterweizen C

Wintergerste 13 % RP

Summe

Anbaufläche (ha)

20

40

40

100

3-jährige Durchschnittserträge 2015-2017 (dt/ha)

40

80

70

 

Erträge 2018 (dt/ha)

20

50

30

 

Ertragsdifferenz (dt/ha)

20

30

40

 

N-Gehalt Haupterntegut
(kg N/dt)

3,35

1,81

1,79

 

P2O5-Gehalt Haupterntegut
(kg P2O5/dt)

1,80

0,80

0,80

 

unvermeidliche N-Verluste 2018 infolge von Ernteausfällen (kg N/Betrieb)

1.340

2.172

2.864

6.376

unvermeidliche P2O5-Verluste 2018 infolge von Ernteausfällen
(kg P2O5/Betrieb)

720

960

1.280

2.960

 

Im Nährstoffvergleich für das Jahr 2018 können für den Beispielbetrieb Mustermann infolge der Dürreschäden unvermeidliche Verluste in Höhe von 6.376 kg N und 2.960 kg P2O5 angerechnet werden.

 

Düngebedarfsermittlung im Frühjahr 2019

Weicht das Ertragsniveau im Jahr 2018 um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des Jahres 2017 ab, kann statt des Ertragsniveaus 2018 das Ertragsniveau des Jahres 2017 für die Berechnung des 3-jährigen Durchschnittsertrages und zur Ermittlung der Ertragsdifferenz im Rahmen der Düngebedarfsermittlung (s. Anlage 4, Tabelle 3, DüV) herangezogen werden. Die Mindererträge sind analog zur Erstellung des Nährstoffvergleichs plausibel zu belegen.


Hier finden Sie die Originalmeldung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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