15.08.2014rss_feed

Mecklenburg-Vorpommern plant Erlass zum Nottöten von Ferkeln

Nach Niedersachsen, NRW, Sachsen-Anhalt und weiteren Bundesländern, werden nun die Pläne für einen Erlass zum Thema Nottöten von Ferkeln auch in Mecklenburg-Vorpommern konkreter.

 

Der Zeitung Nordkurier liegen erste Details zum geplanten Erlass vor.

Demnach soll zukünftig jeder Mitarbeiter, der eine Betäubung oder Tötung eines Ferkels vornimmt einen Sachkundenachweis vorlegen können.

Auch bei nicht überlebensfähigen Ferkeln soll eine zweifache Überprüfung des zu tötenden Ferkels vorgeschrieben werden. Überprüft werden sollen dann Körpertemperatur, Gewicht, bestimmte Missbildungen und ob der Saugreflex vorhanden ist.

 

Für Betriebe die wiederholt durch Verstöße gegen den Tierschutz auffallen, sollen nach den jetzigen Überlegungen einen Tierschutzbeauftragten einsetzen müssen.

Der neue Erlass soll so schnell wie möglich verpflichtend werden, so der Minister gegenüber dem Nordkurier.


Hier lesen Sie den ausführlichen Beitrag im "Nordkurier"

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