11.04.2022rss_feed

Mecklenburg-Vorpommern: Neue Bauverordnung soll Brandschutz in Tierhaltungsanlagen verstärken

In Tierhaltungsanlagen spielen Brandschutzauflagen eine wichtige Rolle ©ISN

In Tierhaltungsanlagen spielen Brandschutzauflagen eine wichtige Rolle ©ISN

Als Konsequenz aus der Brandkatastrophe in Alt Tellin Ende März 2021 will Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus eine neue Brandverordnung auf den Weg bringen. Diese soll den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen insbesondere durch verschiedene Maßnahmen, die auf die Verhütung von Bränden abzielen, erhöhen.

ISN: Brandschutz in Tierhaltungsanlagen muss sein und deshalb spielen Brandschutzauflagen bereits eine wichtige Rolle z.B. in Genehmigungsverfahren. Brandschutzvorgaben müssen aber mit Augenmaß gesetzt werden sowie lösungsorientiert, praktikabel und natürlich auch bezahlbar sein. Pauschale und überzogene ordnungsrechtliche Keulen, die am Ende jegliche Entwicklung in den Ställen verhindern, sind dagegen von Nachteil der Tiere und der Tierhalter.

 

Seit der Brandkatastrophe in einer Schweinezuchtanlage in Alt Tellin (Mecklenburg-Vorpommern) Ende März des vergangenen Jahres sind die Brandschutzanforderungen in Tierhaltungsanlagen Bestandteil verschiedener Diskussionen. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus will nun ein Jahr nach dem Unglück der Brandverhütung mehr Gewicht verleihen. In einer Pressemitteilung erklärte er, dass sich aktuell eine neue Brandverordnung auf Landesebene in der Abstimmung zwischen Landwirtschafts- und Bauministerium befinde. Diese ziele auf eine generelle Brandvermeidung, eine sichere Brandfrüherkennung, die Minderung der Brandlast und das Löschen bzw. Verhungern von Entstehungsbränden ab. In Tierhaltungsanlagen sei dies vor allem eine Frage der Bauweise - kleinere Einheiten, Brandschutzeinrichtungen, die ein Übergreifen des Feuers verhindern, und die Nutzung nicht brennbarer Baumaterialien. In Schweineställen sei dies besonders wichtig, da sich Schweine in Notsituationen eher zurückziehen und zusammenrotten, als zu fliehen. Dies treffe für einen kleinen Stall ebenso zu wie für eine große Anlage, so Backhaus.

 

Backhaus fordert Reformen auf Bundesebene

Doch Backhaus ist das noch nicht genug. Die nötigen Reformen seien auch auf Bundesebene nötig. Deshalb habe sich der Minister dafür eingesetzt, dass das Thema Brandschutz dort stärker in den Fokus rücke. Auf meine Initiative hin wurde im letzten Sommer unter Vorsitz von MV eine Bund-Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe eingesetzt. Seit letzter Woche liegt der Bericht vor und klar ist: Verbesserter Brandschutz kostet sehr viel Geld und deshalb muss dieses Thema auch einen gewichtigen Raum im Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung einnehmen. Vom Bund erwarten wir deshalb zur Herbst-AMK entsprechende Fördermöglichkeiten, so Backhaus.

 

Die ISN meint:

Die Bilder vom Brand in Alt-Tellin waren sehr beklemmend. Wenn ein Stall brennt und dabei auch noch Tiere zu Schaden kommen, ist das immer eine Tragödie – für die Tiere und auch für die betroffenen Landwirte, deren Familien und deren Mitarbeiter. Ohne Frage ist Brandschutz auch deshalb sehr wichtig. Nicht umsonst hat der Brandschutz bereits einen entsprechenden Stellenwert u.a. in den Genehmigungsverfahren. Beispielsweise gibt es in NRW Brandschutzvorgaben im Rahmen der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen und einen Erlass zur Überprüfung der elektrischen Anlagen in Tierhaltungsanlagen. Ähnliche Vorgaben gibt es auch in anderen Bundesländern. Und diese Regelungen gelten genauso für große als auch für kleine tierhaltende Betriebe. Eine Stigmatisierung großer Betriebe ist ganz und gar nicht angemessen, wenngleich der Brandschutz sich natürlich an den örtlichen Gegebenheiten, den Gebäudestrukturen und auch dem Produktionsverfahren (z.B. Stroheinsatz) orientieren muss. Pauschale und überzogene ordnungsrechtliche Keulen, die am Ende jegliche Entwicklung in den Ställen verhindern, sind aber von Nachteil der Tiere und der Tierhalter. Deshalb ist die Ausgestaltung der nun in Mecklenburg-Vorpommern anvisierten Vorgaben entscheidend. Schon die ISN-Umfrage im vergangenen Jahr unter Sauenhaltern und Schweinemästern hat gezeigt, dass die Summe der Auflagen ein Hauptausstiegsgrund ist – und allein im vergangenen Jahr haben dramatische 10 % der schweinehaltenden Betriebe die Schweinehaltung aufgegeben. Brandschutz muss sein! – Aber bitte mit Augenmaß, lösungsorientiert, praktikabel und natürlich auch bezahlbar.


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