20.11.2015rss_feed

Liquiditätshilfsprogramm von Schmidt tritt heute in Kraft

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU)

Das von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt angekündigte Hilfsprogramm für Liquiditätsengpässe in der Landwirtschaft ist heute am 20. November in Kraft getreten. Damit können Landwirte, die ein Darlehen zu Liquiditätssicherung augenommen haben oder jetzt aufnehmen, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Zuschuss auf ihr Darlehen beantragen.

 

10% Zuschuss für bis zu 10.000 Euro je Betrieb

Voraussetzung für einen Zuschuss ist die Aufnahme eines Liquiditätsdarlehens bei einer Hausbank sowie ein Nachweis, dass die jüngsten Preisrückgänge bei Milch und Fleisch den Betrieb erheblich getroffen haben. Nach einem Entwurf der BLE ist dafür ein Ertragsrückgang von mindestens 19% im Zeitraum 01.01.2015 bis 30.09.2015 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum 2013 darzulegen. Eine Differenzierung nach Betriebsgröße gibt es laut Schmidt nicht.

Für ihr Darlehen erhalten die betreffenden Landwirte einen Zuschuss von 10% der Darlehenssumme bis zu einer Gesamtsumme von maximal 10.000 Euro. Die Antragsfrist für den Zuschuss endet am 18. Dezember 2015. Laut Minister Schmidt soll die Auszahlung bereits bis Ende Januar 2016 erfolgen.

 

Verringerter Zuschuss bei Überzeichnung

Damit ein Darlehen bezuschuss werden kann, muss es folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Laufzeit zwischen vier und sechs Jahre
  • ein tilgungsfreies Jahr am Anfang
  • Aufnahme des Darlehens zwischen 01.01.2015 und 15.12.2015

Die Zuschussanträge sind an das BLE zu stellen.

Insgesamt stehen knapp 70 Millionen Euro aus dem Brüsseler Hilfspaket als Zuschuss zur Verfügung. Bewerben sich mehr Landwirte darum, verringert sich der Zuschuss für alle Bewerber anteilmäßig, es gilt also nicht das Datum des Antrags. Werden die Gelder hingegen in der ersten Runde nicht ausgeschöpft, soll ein zweites Antragsverfahren folgen.


Details zum Programm und Antragsunterlagen des BLE

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