24.06.2021rss_feed

Letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause: Wichtige Punkte für Schweinehalter auf der Tagesordnung

©Bundesrat

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In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause – und der vorletzten vor der Bundestagswahl und dem Ende der Legislatur – steht am morgigen Freitag, 25.06.2021, ein umfangreiches Programm auf der Tagesordnung des Bundesrates. Auch für die Schweinehalter sind einige Punkte von erheblicher Bedeutung. Welche das sind, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

 

Änderung der Tierschutztransportverordnung

Der Bundesrat wird morgen über eine Änderung der Tierschutztransportverordnung abstimmen, die den Tierschutz bei Nutztiertransporten verbessern soll. Der von der Bundesregierung vorlegte Änderungsentwurf zu der Verordnung sieht vor, dass die Beförderung von Schlachttieren innerhalb Deutschlands höchstens viereinhalb Stunden dauern darf, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt. Die Empfehlung des Agrarausschusses sieht hier eine weitere Verschärfung vor, die nicht mehr auf die Außentemperatur während der Beförderung, sondern auf die Innentemperatur des Transportfahrzeugs abzielt. Demnach soll die Beförderungsdauer auf eine Dauer von viereinhalb Stunden begrenzt werden, wenn die Transporter technisch nicht in der Lage seien, die Temperaturen im Aufenthaltsbereich der Tiere auf maximal 30 Grad Celsius zu begrenzen.

 

Entschließungsantrag: Unterstützung für von der Afrikanischen Schweinepest betroffene tierhaltende Betriebe

Einen Entschließungsantrag zur Unterstützung von schweinehaltenden und von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Betrieben hat Brandenburg in den Bundesrat eingebracht. Das berichtete Agra Europe (AgE) in der vergangenen Woche. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in die viele Betriebe durch den Ausbruch der ASP geraten seien, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Förderprogramm ohne Beteiligung der Länder zu erarbeiten. Die Landesregierung aus Brandenburg soll für die Plenarsitzung am Freitag eine sofortige Sachentscheidung zu ihrer Vorlage beantragt haben.

 

Entschließungsantrag: Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen

In der Plenarsitzung soll zudem über einen Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern beraten werden. Dieser fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit zu prüfen, Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen aus Tierseuchen- und Brandschutzgründen zu erlassen und wettbewerbsneutral einzuführen. Prüfen soll die Bundesregierung zudem eine regionale, flächenbezogene und ökologisch vertretbare Begrenzung des Viehbesatzes. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe einiger Änderungen zu fassen. Unter anderem sollen die Schutzkonzepte demnach so ausgelegt sein, dass jedes einzelne Tier wirksam geschützt werde.

 

Entschließungsantrag: Erleichterung von tierwohlbezogenen Bauvorhaben

Ein Entschließungsantrag aus Niedersachsen soll morgen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Demnach soll der Bund aufgefordert werden, seine Rechtsvorschriften so zu überarbeiten, dass Tierhalter mehr Tierwohl in ihren Betrieben auch umsetzen können. Konkret sollen gewerbliche Anlagen, die vor 2013 privilegiert im Außenbereich errichtet wurden, zu mehr Tierwohl umgebaut werden dürfen, wenn die Tierzahl nicht erhöht wird, heißt es aus der niedersächsischen Staatskanzlei. Zudem sollen auch Ersatzneubauten errichtet werden dürfen.

Wir haben über diese Initiative aus Niedersachsen in dieser Meldung berichtet:


Stallbaubremse lösen: Niedersachsen bringt Bundesratsinitiative auf den Weg

Über die Ergebnisse werden wir Sie im www.schweine.net informieren.

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