16.12.2020rss_feed

Neuer Leitfaden mit Ampelsystem zum Umgang mit Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben in Niedersachsen

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Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Leitfaden mit einem Ampelsystem für Schlachthof-Schließungen vorgestellt, der zukünftig das Vorgehen beim Auftreten von Corona-bedingten Infektionsgeschehen für Gesundheitsämter und Behörden regeln und vereinheitlichen soll.

ISN: Dies ist ein richtiger Schritt! Wir haben in den letzten Wochen immer wieder deutlich gemacht, dass wir Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen bei der Entscheidungsfindung von Behörden brauchen, wenn Corona-Infektionen bei Schlachthofmitarbeitern auftreten. Daher begrüßen wir den neuen Leitfaden, der genau regelt, wie im Falle von Corona-Infektionen bei Schlachthofmitarbeitern vorzugehen ist. Eine Schließung eines Schlachthofs darf erst dann zum Tragen kommen, wenn gar nichts anderes mehr geht.

 

Im Verlauf der COVID-19-Pandemie in diesem Jahr kam und kommt es immer wieder zu Virus-Ausbrüchen bei Mitarbeitern in Betrieben der Fleischwirtschaft, insbesondere in Schlacht- und Zerlegebetrieben, die zur kritischen Infrastruktur Ernährung zählen. Dadurch kann es zu einer hohen Anzahl infizierter Personen sowohl innerhalb des Betriebes als auch im Wohnumfeld kommen. Wie können Betriebe der Fleischwirtschaft ihr Personal vor dem Corona-Virus schützen? Diese und weitere Frage beantwortet ein neuer Leitfaden, der heute (16.12.) erstmals während einer Sitzung dem zuständigen Landtagsausschuss vorgestellt wurde.

 

Ampelsystem als Entscheidungshilfe beim Ereignisfall

Vor dem Hintergrund, den Umgang beim Auftreten von Corona-Infektionsgeschehen an Schlachthöfen einheitlich zu regeln, hatte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast mit dem Gesundheitsministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die nun einen Leitfaden mit einem sog. Ampelsystem für Schlacht- und Zerlegebetriebe erarbeitet hat.

Die im Leitfaden enthaltene Ampel soll den Gesundheitsbehörden beispielhafte Hinweise insbesondere bei der Festlegung geben, ob:

- der Betrieb bei einem Infektionsgeschehen in einem Schlachthof aufrechterhalten werden kann,

- der Betrieb unter Auflagen mit verminderter Kapazität betrieben werden darf
- der Betrieb komplett geschlossen werden muss.

 

Leitfaden auch zur Prävention nutzen

Außerdem kann der Leitfaden bei der Beratung von Betrieben zur Optimierung betriebseigener Hygienekonzepte genutzt werden. Dementsprechend wird erklärt, wie eine Einschleppung des Corona-Virus in einen Betrieb verhindert werden kann, mit welchen Maßnahmen einer innerbetrieblichen Ausbreitung des Corona-Virus in der Belegschaft nach einem Eintrag entgegengewirkt und wie eine Früherkennung eines Ausbruchsgeschehens erreicht werden kann. Die Intention des Leitfadens besteht auch darin, die Erfahrungen und Kenntnisse aus der Praxis zu sammeln und so einen Beitrag zu einer stetigen Verbesserung des Infektionsschutzes zu leisten. Bei neuen Erkenntnissen soll der Leitfaden laufend aktualisiert werden.

 

Die ISN meint:

Dies ist ein richtiger Schritt! Wir haben in den letzten Wochen immer wieder deutlich gemacht, dass wir Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen bei der Entscheidungsfindung von Behörden brauchen, wenn es um Schlachthofschließungen geht. Dafür haben wir uns in uns in einer Vielzahl von Gesprächen bei den verschiedenen Verantwortlichen immer wieder eingesetzt.

Daher begrüßen wir es, dass nun von behördlicher Seite ein Leitfaden steht, der genau regelt, wie im Falle von Corona-Infektionen bei Schlachthofmitarbeitern vorzugehen ist. Dass Schlachtunternehmen systemrelevant sind, darf nicht nur auf dem Papier stehen! Der Schweinestau mit einem Überhang von knapp 700.000 schlachtreifen Schweinen macht deutlich, wie notwendig es ist, die Schlachtbetriebe mit möglichst hoher Auslastung am Laufen zu halten. Die Schließung von Schlachtbetrieben darf erst dann zum Tragen kommen, wenn alle anderen vertretbaren Maßnahmen ausgeschöpft worden sind.


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