10.08.2021rss_feed

LAVES Niedersachsen veröffentlicht Antworten zum Beschäftigungsmaterial für Schweine

Das LAVES Niedersachsen hat in einem FAQ häufig gestellte Fragen zum Beschäftigungsmaterial für Schweine beantwortet und auf seiner Seite veröffentlicht. ©LAVES

Das LAVES Niedersachsen hat in einem FAQ häufig gestellte Fragen zum Beschäftigungsmaterial für Schweine beantwortet und auf seiner Seite veröffentlicht. ©LAVES

Seit dem 1. August 2021 gelten die Neuregelungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zum Beschäftigungsmaterial und zur tagesrationierten Fütterung. Bei vielen Schweinehaltern sind allerdings noch immer einige Frage offen, wie zum Beispiel die konkrete Definition der bodennahen Anbringung oder unter welche Voraussetzungen Holz zur Beschäftigung eingesetzt werden darf. Zur Hilfestellung hat das LAVES Niedersachsen in einem FAQ diese und weitere häufig gestellte Fragen beantwortet und auf seiner Seite veröffentlicht.

 

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) schreibt seit dem 01.08.2021 vor, dass jedes Schwein jederzeit Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem und in ausreichender Menge vorhandenem organischen und faserreichen Beschäftigungsmaterial haben muss. Dieses muss in einem Tier : Beschäftigungsplatz-Verhältnis von 12:1 verfügbar und so beschaffen sein, dass es untersuchbar (bodennah zum Wühlen oder Hebeln), bewegbar (Position veränderbar) und veränderbar (Veränderung in Aussehen und Struktur, leicht zerkaubar) ist. Die Neuregelung gilt für alle Schweine – von der Geburt bis zur Schlachtung.

 

LAVES beantwortet häufig gestellte Fragen zum Beschäftigungsmaterial für Schweine

Welche Materialien eingesetzt werden dürfen und welche Mengen und Darreichungsformen geeignet sind, hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ausführlich auf seiner Homepage veröffentlicht. Trotzdem blieben bei vielen Schweinehaltern einige konkrete Fragen offen: Was bedeutet die bodennahe Anbringung des Beschäftigungsmaterials und unter welchen Voraussetzungen erfüllt Holz die Mindestanforderungen? Erfüllen die im Rahmen der Initiative Tierwohl in einer offenen Beispielliste genannten Raufutter die gesetzlichen Mindestanforderungen? Muss Beschäftigungsmaterial auch für die Saugferkel zur Verfügung stehen und zählt das Nestbaumaterial gleichzeitig auch als Beschäftigungsmaterial für die Sau in der Abferkelbucht?

Diese und weitere häufig gestellte Fragen wurden nun in einem FAQ auf der Homepage des LAVES beantwortet.

Den Frage-Antwort-Katalog finden Sie hier: www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/beschaeftigungsmaterial-fuer-schweine-125541.html

 


Ausführungshinweise der Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung veröffentlicht – Alle Details im ISN-Kompakt

Ausführungshinweise Schwein - Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

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