23.05.2022rss_feed

Landwirtschaftsbetriebe zählen bei Verknappung von Erdgas zu geschützten Kunden

Im Fall einer Verknappung von Erdgas sollen landwirtschaftliche Betriebe prioritär versorgt werden (Bild: Canva)

Im Fall einer Verknappung von Erdgas sollen landwirtschaftliche Betriebe prioritär versorgt werden (Bild: Canva)

Sollte es in Deutschland zu der Situation kommen, dass Erdgas knapp wird, werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Gaszuteilung bevorzugt. Ende März hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits die erste Stufe und somit die Frühwarnstufe des Notfallplan Gas in Kraft gesetzt.

 

Landwirtschaftliche Betriebe zählen wie Gewerbebetriebe, Schulen oder Krankenhäuser zum Kreis der geschützten Kunden, die bei der Zuteilung von Erdgas bei einer Knappheit bevorzugt versorgt werden. Das hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) klargestellt.

 

Betrieb darf 1,5 Mio. kWh-Grenze nicht überschreiten

Voraussetzung dafür ist Müller zufolge, dass der Gasverbrauch des einzelnen Betriebes die Grenze von 1,5 Mio. kWh nicht übersteigt und die Anschlussleistung unter 500 kW liegt. Allerdings gilt dieser Schutz laut Müller nicht absolut. Denn natürlich müssen wir auch für die geschützten Kunden erst einmal genügend Gas haben, räumte er im FAZ-Interview ein.

Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband (DBV) verwies gegenüber AGRA-EUROPE darauf, dass im praktischen Betrieb ohnehin nur den rund 2.500 Großverbrauchern in Deutschland die Gaszufuhr gezielt gedrosselt werden könne. Dies sei aber eher eine technische als eine rechtliche Frage, stellte der stellvertretende DBV-Generalsekretär fest. Für Landwirte bedeute die Klarstellung von Behördenchef Müller, dass ihre Betriebe genauso behandelt würden wie alle anderen Kleinverbraucher im jeweiligen Gasnetzbereich.

 

Frühwarnstufe des Gas-Notfallplans ist in Kraft

Bekanntlich hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck Ende März die erste Stufe des Notfallplan Gas in Kraft gesetzt. Drei Eskalationsstufen eröffnen der Regierung dabei unterschiedliche Handlungsspielräume. Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe, es folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe. Noch greift der Staat nicht aktiv in den Gasmarkt ein - vielmehr müssen Gaslieferanten und Netzbetreiber im Rahmen sogenannter marktbasierter Maßnahmen mehr Gas beschaffen, die Speicher bestmöglich füllen und Gasflüsse optimieren.

 

Geschützte Kunden werden prioritär versorgt

Laut der Security-of-Supply-(SoS)-Verordnung genießen Privatkunden auch in der Notfallstufe besonderen Schutz. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz ist Privatkunde aber nur, wer Energie für den eigenen Verbrauch im Haushalt nutzt oder wessen Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu 10.000 kWh beträgt. Dies hatte bei Ferkelerzeugern und Unterglasbetrieben zwischenzeitlich Sorgen ausgelöst, ihre Ställe und Gewächshäusern könnten im nächsten Winter mangels Gasnachschub auskühlen.

Die rechtlichen Grundlagen für geschützte Kunden werden im Energiewirtschaftsgesetz, der Gasnetzzugangsverordnung und in der europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung, auch SoS-Verordnung genannt, gelegt. Demnach sind geschützte Kunden solche, deren Belieferung durch die Gasversorgungsunternehmen auch bei einer teilweisen Gasversorgungsunterbrechung oder im Falle außergewöhnlich hoher Gasnachfrage prioritär gewährleistet werden soll.

 


arrow_upward