10.08.2021rss_feed

Längere Förderperioden und höhere Fördersätze für Tierwohlställe aus EU-Sicht nun möglich

©ISN

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Mit Blick auf den Umbau der Tierhaltung in Deutschland hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) einen wichtigen Verhandlungserfolg erreicht. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission in Brüssel wurde verhandelt, dass Tierwohlställe ab 2023 mit bis zu 80 Prozent der Investitionssumme gefördert werden können und die Begrenzung der Förderdauer aufgehoben wird.

ISN: Das ist ein wichtiger Zwischenerfolg. Wichtig ist es, dass nun auch für den Umbau der Ställe zu mehr Tierwohl ein entsprechendes Förderpaket geschnürt wird, das für die Schweinehalter erreichbar ist und Perspektive und Planungssicherheit bringt.

 

Hintergrund

Um den Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl und gesellschaftlicher Akzeptanz voranzureiben hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner 2019 die Borchert-Kommission eingesetzt, welche verschiedene Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung gemacht hatte und im Frühjahr 2020 vorgestellt hat. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sowie einer Politikfolgenabschätzung wurden die Vorschläge geprüft. Empfohlen wurde unter anderem eine Anpassung des auf EU-Ebene zulässigen Förderzeitraums und der maximalen Förderintensität. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission hat das Bundeslandwirtschaftsministerium das nun erreicht.

 

Höhere Zuwendung und unbegrenzte Förderdauer für Tierwohlställe

Laut Pressemitteilung des BMELS können Tierhalter beim Umbau Ihrer Ställe zu Tierwohlställen künftig auf bessere Fördermöglichkeiten die notwendige Planungssicherheit hoffen. Wir haben in den Verhandlungen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik ab 2023 erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 Prozent gefördert werden können – bislang waren nur 40 Prozent möglich, das haben wir verdoppelt! Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt! Das sind entscheidende Punkte. Wenn Landwirte ihre Ställe für mehr Tierwohl umbauen, müssen sie die Garantie haben, dafür die erforderliche Förderung zu erhalten – und das nicht nur für die Zeit einer Legislaturperiode. Denn die Abschreibungen für eine solche Investition sind keine Angelegenheit von vier Jahren. Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Das ist ein großer Erfolg, so Klöckner.

 

GAP: Tierwohlmaßnahmen zählen zur 2. Säule

Diese beiden Maßnahmen zählen zum Förderangebot der 2. Säule der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP), die in Deutschland durch die Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich an zentralen Maßnahmen der 2. Säule über die Ausgestaltung und nationalen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Das Bundesministerium geht davon aus, dass sich die noch ausstehende Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an der Lösung orientieren wird, die für die GAP-Strategieplan-Verordnung gefunden wurde. Damit würde dieser Rahmen auch für rein national finanzierte Maßnahmen zur Anwendung kommen.

 

Nach der Strategieplan-Verordnung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) kann eine Verbesserung des Tierwohls mit Maßnahmen der 2. Säule der GAP noch gezielter unterstützt werden:

  • Die Förderdauer für den Ausgleich höherer Leistungen darf sich nun auch bei Verpflichtungen zugunsten des Tierwohls auf mehr als sieben Jahre belaufen. Das war bisher nicht möglich.
  • Für die Förderung von Investitionen zum Tierwohl ist die Obergrenze auf bis zu 80 Prozent erhöht worden. Auch das ist ein wichtiger Schritt, der merklich den Landwirten und dem Tierwohlziel hilft.

 

Die ISN meint:

Auch wenn die dringend notwendige und ausreichende Förderung des Umbaus der Schweineställe zu mehr Tierwohl noch längst nicht in trockenen Tüchern ist, hat Bundelandwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen ganz wichtigen Verhandlungserfolg in Brüssel für die deutschen Tierhalter erzielt. Dieser Zwischenerfolg ermöglichte es nun, darauf aufbauend eine entsprechend der Notwendigkeit dimensionierte Förderung hinsichtlich der Förderdauer und Förderquoten aufzubauen. Wichtig ist es, dass die Bundesregierung die geschaffenen Möglichkeiten nun nutzt, und für den Umbau der Ställe zu mehr Tierwohl ein passendes Förderpaket geschnürt wird, welches für die Schweinehalter erreichbar ist und Perspektive und Planungssicherheit bringt. Und dazu gehört es auch, die Stallbaubremse zu lösen. Denn bevor es mit dem Umbau der Ställe losgehen kann, muss dieser Umbau auch mit erträglichem Aufwand genehmigt werden. Denn ohne Genehmigung gibt es keinen Umbau!


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