04.06.2014rss_feed

Länder wollen niedrigere Grenzen für Antibiotika-Mitteilungspflichten

Keine Mitteilungspflicht für kleine Betriebe?

Keine Mitteilungspflicht für kleine Betriebe?

Die Länder fordern niedrigere Schwellenwerte für die Mitteilungspflichten im Rahmen des novellierten Arzneimittelgesetzes.

 

In seinen Empfehlungen zu der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Tierarzneimittel-Mitteilungsdurchführungsverordnung kritisiert der Gesundheitsausschuss die darin festgelegten Tierzahlen für Mastbetriebe als deutlich zu hoch. Damit bestehe die Gefahr, dass das Ziel der Minimierung des Einsatzes von Antibiotika in der Tiermast unterlaufen werde, meldet Agra Europe.

Grenze bei 100 Mastschweinen?

Dem Ausschuss zufolge sollen bereits Betriebe mit mehr als 100 Mastschweinen zu Angaben über ihren Einsatz von Antibiotika verpflichtet werden. In der Verordnung liegt diese Grenze bei 250 Mastschweinen. Bei Mastputen soll die Mitteilungspflicht bei mehr als 100 anstatt 1 000 Tieren greifen. Bei Masthühnern wollen die Länder den Schwellenwert von 10 000 auf 1 000 absenken.

Für den Nachweis der relevanten Bestandsgröße sollen den Ländern zufolge nicht nur bauordnungsrechtliche Unterlagen herangezogen werden dürfen. Hierzu könnten verschiedenste Unterlagen genutzt werden, ohne dass es einer gesetzlichen Regelung bedürfe.

Die ISN meint:

Von der Mitteilungspflicht an die Datenbank dürfen keine Betriebe ausgenommen werden. Resistenzen können auch in kleinen Betrieben entstehen. Diese von der Mitteilungspflicht zu entbinden ist aus Sicht der ISN der falsche Weg.


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