02.09.2021rss_feed

KTBL-Planungsdaten: Schweine mit Zäunen schützen

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Die Afrikanische Schweinepest führt aktuell deutlich vor Augen, wie wichtig Einfriedungen für die Schweinehaltung sind. Deutsche Schweinehalter sind dringend aufgefordert, ihren Betrieb gegen eine Einschleppung von Schweinepesterregern zu schützen und ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, erinnert das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL)

Dazu hat das KTBL Planungsdaten zusammengestellt und Modelle für die Schweinemast durchgerechnet. Mit welchem Investitionsbedarf muss gerechnet werden? Welche rechtlichen Grundlagen sind einzuhalten?

 

Wildsichere Einzäunungen zum Schutz der Schweinebestände

In Deutschland regelt die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV 2017), wann und wie Schweinebestände durch Einfriedungen geschützt werden müssen und wie das Übertragungsrisiko von Krankheiten baulich gemindert werden kann.

Einfriedungen können wirksam vor der Übertragung von Krankheiten schützen. Bei vielen Schweineställen verhindern die geschlossenen Stallwände den Kontakt der Schweine mit Wildtieren im Allgemeinen und Wildschweinen im Besonderen – und auch zu betriebsfremden Personen. Werden Schweine in Stallen mit Auslauf oder im Freiland gehalten, sind wildsichere Einzäunungen zum Schutz der Schweinebestände besonders wichtig.

 

Investitionsbedarf von 2 bis 60 € je Mastplatz

Dazu zeigt das KTBL Beispiele zur Einfriedung von Schweineställen und Freilandhaltungen von Schweinen. Mithilfe der Planungsdaten können Tierhalter die Kosten für eine individuelle Einzäunung abschätzen. Der

Investitionsbedarf ist insbesondere abhängig von der Haltungsform und der Ausführungsart der Einfriedung und reicht von 2 bis 60 € je Mastplatz.


Hier können Sie die KTBL-Planungsdaten herunterladen

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