18.09.2020rss_feed

Fehler korrigiert – Bundesrat ergänzt Flächenvorgabe von 6,5 m² für die Abferkelbucht

Formfehler bei der Abstimmung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat

Die bereits im Juli beschlossene Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde heute im Bundesrat durch die Flächenvorgabe zur Abferkelbucht ergänzt. Damit ist die Unsicherheit zur Größe der Abferkelbucht, die versehentlich in der letzten Beschluss zur Verordnung nicht eingeflossen war nun beseitigt.
ISN: Die heutige Entscheidung zur Fläche war zu erwarten. Bereits im Vorfeld war klar, dass niemand das Verordnungspaket noch einmal aufzuschnüren wollte. Nun besteht zumindest auch in diesem Punkt Planungssicherheit.
Nun müssen die nächsten Schritte zur Planungssicherheit und auch Perspektive schnell folgen.

 

Nach dem mehrheitlichen Beschluss der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Anfang Juli stellte sich heraus, dass es bei den zahlreichen verschiedenen Abstimmungen zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 03.07.2020 zu einem Fehler gekommen war. So war die Größe der Abferkelbucht nicht in die Verordnung aufgenommen worden und es gab in dem Punkt keine Rechtssicherheit.

 

Heute wurde die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundestag rechtssicher verabschiedet. Die Länderkammer hat bei der Sitzung per Änderungsantrag zum §24 Absatz 4 die fehlende Mindestfläche von 6,5 m2 im Gesetzestext nun nachträglich ergänzt und den Fehler beseitigt.

Somit ist nach der Übergangszeit von 15 Jahren für das Halten von ferkelführenden Sauen ohne Fixation im Kastenstand eine Mindestfläche der Bucht von 6,5m² vorgeschrieben und Sauenhalter können sich danach richten.

 

Jetzt steht noch die EU-Notifizierung und die Veröffentlichung der Verordnung aus.

 

Die ISN meint:

Die heutige Entscheidung zur Fläche der Abferkelbucht war erwartet worden. Letztendlich stand bereits am 3. Juli eine breite Mehrheit im Bundesrat hinter der heute beschlossenen Regelung. Lediglich durch einen unbeabsichtigten Formfehler war die Flächenangabe von 6,5 m² für die Abferkelbucht herausgefallen. Und bereits im Vorfeld war klar, dass niemand das Verordnungspaket noch einmal aufschnüren wollte. Nun besteht zumindest auch in diesem Punkt Planungssicherheit. Weitergehen muss es nun schnell mit der Erstellung der Ausführungshinweise, der Beseitigung genehmigungsrechtlicher Hürden bei der Umsetzung und einer wirklichen finanziellen Förderung, die auch für einen großen Teil der Sauenhalter erreichbar ist.


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