04.06.2020rss_feed

Konjunkturpaket: Investitionsprogramm für Stallumbauten

Ferkel Offenstall Bio

Vom Koalitionsausschuss wurde gestern ein Maßnahmenpaket zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschlossen. Auch die Landwirtschaft soll von dem Konjunkturpaket profitieren. Im Rahmen einer Investitionsförderung für Tierwohlställe sollen Anreize zum Umbau der Tierhaltung gegeben werden, berichtet Agra Europe (AgE).

ISN: Das Konjunkturpaket zur Förderung der schnelleren Umsetzung besserer Haltungsbedingungen reiht sich wieder in die Kategorie Stückwerk ein! Denn erst einmal müssen die Schweinehalter wissen, wie sie ihre Ställe anpassen müssen – und es muss diesbezüglich eine langfristige Rechts- und Planungssicherheit sichergestellt sein. Anpassungen müssen genehmigungsrechtlich überhaupt möglich sein.

 

Programm für Stallumbauten nutzen

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurde unter anderem auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ein Investitionsförderprogramm von 300 Mio. Euro aufgelegt, mit dem Stallumbauten für die zügige Umsetzung besserer Haltungsbedingungen in den Jahren 2020 und 2021 unterstützt werden sollen. Gegenstand des Programms sind daher Investitionen, die nicht mit Kapazitätsausweitungen verbunden sind, sondern die beispielsweise zur zeitnahen Umsetzung des Kastenstandurteils eingesetzt werden. Für die Förderung von Stallumbauten sollen entsprechende differenzierte Mindestanforderungen an die jeweiligen Tierhaltungen als verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen gelten.

 

Unterschiedliche Reaktionen

Zustimmung in der Koalition, Kritik aus den Reihen der Opposition - so lassen sich die Reaktionen aus dem politischen Berlin auf das geplante Konjunkturpaket der Bundesregierung zusammenfassen. Der Vorsitzende des Bundestags-Ernährungsausschusses, Alois Gerig, hob hervor, dass das Programm die notwendige Krisenhilfe mit klugen Zukunftsinvestitionen verbinde. Einen Paradigmenwechsel in der Agrarförderung sieht der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Spiering, in der Vorgabe, dass Mittel für Stallumbauten nur dazu genutzt werden dürften, Tieren mehr Platz, mehr Luft und mehr Licht zu verschaffen.

FDP-Agrarsprecher Dr. Gero Hocker bezweifelt, dass die Mittel für den Stallumbau rechtskonform für die Umsetzung der neuen Kastenstandregelung eingesetzt werden können. Hocker erinnerte daran, dass der gesetzliche Standard laut EU-Recht nicht gefördert werden dürfe. Eine von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Aussicht gestellte Verwendung der Mittel zur Anpassung an neue Anforderungen im Kastenstand sei daher schwer vorstellbar. Zudem sei zu bezweifeln, dass die Betriebe in den kommenden zwei Jahren ihre Bauvorhaben umsetzen könnten. In der Regel dauerten allein die langwierigen Genehmigungsverfahren so lange. Anstatt Geld mit der Gießkanne zu verteilen, wäre es sinnvoller gewesen, bau- und immissionsrechtliche Hürden abzubauen, so der FDP-Politiker.

 

 

Die ISN meint:

Das Konjunkturpaket zur Förderung der schnelleren Umsetzung besserer Haltungsbedingungen ist sicherlich gut gemeint, aber es reiht sich wieder in die Kategorie Stückwerk ein. Ohne Frage sind die Herausforderungen, vor denen Schweinehalter und insbesondere Ferkelerzeuger stehen, so groß, dass sie diese nicht alleine meistern können. Dazu gehört natürlich auch die Unterstützung finanzieller Art. Denn beispielsweise werden allein die neuen Vorgaben im Bereich der Haltung der Sauen im Deckzentrum und im Abferkelbereich Kosten ca. 2.000 € je Sau verursachen – umgerechnet auf Deutschland also über 3 Mrd. €. Zum einen werden hierbei die Relationen zwischen den entstehenden Kosten und dem Rahmen des Förderprogrammes klar. Zum anderen reicht die gut gemeinte finanzielle Unterstützung allein nicht aus. Denn erst einmal müssen die Schweinehalter wissen, wie sie ihre Ställe anpassen müssen – und es muss diesbezüglich eine langfristige Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet sein. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die Haltungsvorgaben aus Tierschutzsicht, sondern auch für das Bau- und Umweltrecht sowie den Immissionsschutz. Zudem müssen die Betriebe in die Lage versetzt werden, die Anpassungen genehmigungsrechtlich in der vorgegebenen Zeit umsetzen zu können. Ohne diese zentralen Grundvoraussetzungen gibt es für die Schweinehalter keine Zukunftsperspektive. Deshalb bleibt trotz der Förderaussicht unsere Forderung nach einem Gesamtkonzept für die Schweinehaltung bestehen.

 


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