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EU-Kommission will Deutschland wegen Umsatzsteuer-Pauschalierung für Landwirte verklagen

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen Nichtanpassung der Umsatzsteuer-Pauschalierung für Landwirte angeklagt.

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen Nichtanpassung der Umsatzsteuer-Pauschalierung für Landwirte angeklagt.

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland wird mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in zweite Runde gehen. ISN: Umsatzsteuer-Pauschalierung muss erhalten bleiben. Weitere finanzielle Nachteile und noch mehr Bürokratie sind nicht hinnehmbar.

 

Die EU-Kommission will Deutschland wegen der nicht erfolgten Anpassung der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verklagen, sofern Deutschland nicht innerhalb der nächsten zwei Monate Änderungen an den bestehenden Regelungen vornimmt. Nach Angaben der Brüsseler Behörde erfolge damit der zweite Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, da die Bundesrepublik auf die erste Verwarnung im März vergangenen Jahres nicht entsprechend reagiert habe. Die EU-Kommission kritisierte die Weigerung Deutschlands, in einigen Fällen die Mehrwertsteuer zu erstatten, ohne zusätzliche Angaben beim Erstattungsantragsteller einzuholen.

 

Hintergrund

Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es Mitgliedsstaaten, eine pauschale Mehrwertsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe anzuwenden. Gemäß dieser Regelung können Landwirte für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen, anstatt die normalen Mehrwertsteuervorschriften anzuwenden. Im Gegenzug können diese Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Diese Regelung ist für Landwirte gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf administrative Schwierigkeiten stoßen würde.

Wie bereits im vergangenen Jahr kritisiert die Kommission erneut, Deutschland wende diese Pauschalregelung, die normalerweise nur für Kleinbetriebe gedacht ist, standardmäßig auf alle Landwirte an, auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe, bei denen keine derartigen Schwierigkeiten auftreten würden.

 

Die ISN meint:

Der Angriff der EU-Kommission auf die Vorsteuer-Pauschalierung in Deutschland kam im vergangenen Jahr zwar nicht überraschend, hat aber dennoch für erhebliche Unruhe unter den Landwirten in Deutschland gesorgt. Denn ein Wegfall der Umsatzsteuerpauschalierung hätte massive Auswirkungen für die landwirtschaftlichen Betriebe, die bisher von den Vorteilen der Vorsteuerpauschalierung profitiert haben. Bereits 2015 hatte der Bundesrechnungshof das Bundesfinanzministerium gerügt, die Vorsteuerpauschale falsch zu berechnen. Den jährlichen Steuerausfall für den Fiskus bezifferten die Prüfer seinerzeit auf ca. 200 Mio. Euro.

Ein Wegfall der Umsatzsteuerpauschalierung hätte für die Betriebe nicht nur erhebliche finanzielle Auswirkungen, sondern würde auch zu einem deutlich höheren bürokratischen Aufwand für die Erstellung der zusätzlichen Umsatzsteuerklärungen sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten führen. Angesichts der erheblichen negativen Auswirkungen für die gesamte deutsche Landwirtschaft lehnt die ISN eine Streichung der Umsatzsteuerpauschalierung ab und wird sich weiter dafür einsetzen, die Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen und eine Fortsetzung der bestehenden Regelungen einfordern.


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